Das Magazin Giessen-Server.de ist ein unabhängiges Online Magazin für die Stadt und den Landkreis Giessen. Wir berichten aktuell in Text, Bild, Ton und HD Film über Kultur und Stadtraum, die Wissenschafts- und Einkaufs-
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Geltungsbereich
Der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt für die Rechtsbeziehungen, jegliche Zusammenarbeit, sonstigen und weitergehenden Leistungsangebote zwischen dem Online Magazin Giessen-Server.de (nachfolgend Giessen-Server.de), das von Frank Sygusch (PA: 22-01-11607), Saarlandstrasse 22, 35398 Giessen (im Folgenden „Betreiber“ genannt) betrieben wird und den Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), Kunden (nachfolgend "Kunde") und Nutzern (nachfolgend "Nutzer") von Giessen-Server.de und des Online-Angebots von Giessen-Server.de.
1.2. AGB von Auftraggebern, Kunden oder Nutzern
Das Angebot und der Verkauf von Werbeflächen und sonstigen werbungswirksamen Inhalten erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Kunden und Nutzers. Entgegenstehende und abweichende Bedingungen des Kunden / Nutzers Auftraggebers von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Geltung und sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gültigkeit hat bei der Nutzung der jeweils aktuelle Wortlaut der AGB von Giessen-Server.de. Der Betreiber behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jederzeit unter der Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen, zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch die Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Giessen-Server.de.

2. Werbeauftrag / Werbung auf Giessen-Server.de

2.1.  „Werbeauftrag“ im Sinne der  Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Betreiber von Giessen-Server und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Kunden / Nutzer / Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“) über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf Giessen-Server, zum Zwecke der Verbreitung.

2.2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle Preisliste des Betreibers, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit und  Anerkennung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Werbemittel

Ein Werbemittel / eine Werbung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

3.1. aus einem Text und/oder Bild/Foto/Graphik; Bildfolgen und –sequenzen; Film- und Filmsequenzen; aus Tonfolgen und -sequenzen und/oder statischen / bewegten / animierten Bildern (u.a. Banner / Button / Logo / Loops); aus einer interaktiven / sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Bereitstellung einer zusätzlichen Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Onlineadresse zu weiteren Daten und/oder Datenbanken herstellt, die im verantworteten Bereich des Auftraggeber liegen (z.B. Link, Hyperlink).

3.2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung oder des Werbeumfeldes nach Einschätzung des Betreibers nicht als solche erkennbar sind, werden vom Betreiber als Werbung kenntlich gemacht. Dies erfordert keine Genehmigung des Auftraggebers. Der Betreiber ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich frei, soweit vertraglich nicht etwas anderes und genau schriftliches vereinbart wurde.

3.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die angebotenen Werbemittel / Werbeplätze nicht auf irgendwelche Daten oder andere Webseiten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, so gelten die Ausführungen unter Punkt 6 entsprechend.
4.  Zustandekommen des Vertrages / Vertragsschluss

4.1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch einen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und die Annahme dieses Auftrages durch den Betreiber zustande.
Der Auftraggeber nutzt ein bereitgestelltes Formular zur Auftragserteilung. Die Annahme erfolgt dann mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung; oder mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch den Betreiber. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Mit der Zusendung und Übermittlung von Daten für eine Werbeanzeige gibt der Kunde als Auftraggeber gegenüber dem Betreiber ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur zeitlich begrenzten und vereinbarten Aufnahme und Bereitstellung des Inhalts in der Datenbank von Giessen-Server.de ab.

Die Auftragsbestätigung erfolgt in diesem Zusammenhang und in allen Fällen ausschließlich unter Einbeziehung der hier vorliegenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
4.2. Soweit eingebundende Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber für die Werbeagentur werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt einen entsprechenden Mandatsnachweis von der / den Werbeagentur/en zu verlangen.

4.3. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Auftraggeber innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Button / Logo / Banner-, Pop-up-Werbung etc.) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen geschlossenen Vereinbarung.
4.4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag als ganzes innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

4.5. Auftragserweiterung

Der Betreiber erbringt ausschließlich die im jeweiligen Werbeauftrag aufgeführten und vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Punkt 4.4 genannten Abwicklungsfrist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel, gegen gesonderte Vergütung, abzurufen. Eine solche Auftragserweiterung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
5. Datenanlieferung

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Betreibers entsprechende Werbemittel und die URL, auf die das Werbemittel verweisen soll, rechtzeitig (mindestens 10 Werktage) und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern und sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten dem Anbieter aus der Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Werbemittel Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten.

5.2. Die Pflicht des Betreibers zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

5.3 Kosten des Betreibers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
Ab dem im Angebot angegebenen Anlieferungstermin sind mediengestalterische Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.

5.4.  Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers werden ihm nur auf sein Verlangen und auf seine Kosten zurückgesandt. Die Gefahr hierfür trägt der Auftraggeber.

6. Ablehnungsbefugnis

6.1. Der Betreiber behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, insbesondere wenn nach seiner Auffassung deren Inhalte gegen geltendes Recht oder behördliche Bestimmungen verstoßen, Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. In diesen Fällen wird der Betreiber den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass er das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen den Betreiber sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

6.2. Insbesondere kann der Betreiber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes A erfüllt werden. Absatz 6.1 Satz 2 gilt entsprechend.

6.3. Der Betreiber ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere solche für Arznei- und Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Dateien auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen.

6.4. Eine Prüfpflicht des Betreibers bezüglich der Rechtmäßigkeit des Werbemittels besteht jedoch nicht.

7. Rechtegewährleistung des Auftraggebers

7.1.  Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstigen gesetzliche Bestimmungen verletzt und die Werbemittel keine sittlich anstößigen Inhalte aufweisen. Der Auftraggeber stellt den Betreiber im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender gesetzlicher Bestimmungen oder Rechte Dritter geltend gemacht werden. Ferner wird der Betreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

7.2. Absatz 7.1.  gilt bei Einleitung eines strafrechtlichen oder behördlichen Verfahrens gegen den Betreiber aufgrund eines Werbemittels entsprechend.

7.3. Der Auftraggeber überträgt dem Betreiber sämtliche für die Nutzung des Werbemittels in Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Onlinemedien.

8. Gewährleistung des Betreibers

8.1. Der Betreiber gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels. Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen bei Fehlern der Wiedergabe/Darstellung, die hervorgerufen werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten hat. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

8.3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Darstellung/Wiedergabe keine Ansprüche, soweit die ungenügende Darstellung/Wiedergabe hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei fehlender Mangelanzeige innerhalb dieses Zeitraumes gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mangelanzeige beschränkt sich die Haftung des Betreibers auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung. Im Falle des Fehlschlagens bzw. der Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Betreiber nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Betreibers bestehen. Bei Nachholung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

10. Haftung

Eine Haftung des Betreibers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen sind oder durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise vom Betreiber verursacht wurden. Haftet der Betreiber nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ist die Haftung des Betreibers der Höhe nach auf den typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht. Soweit die Haftung des Betreibers nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Preisliste

11.1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung übermittelte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Betreiber bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn diese vom Betreiber mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

11.2. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Betreibers zu halten.

12. Zahlungsverzug
12.1. Zahlungsansprüche des Betreibers sind zahlbar spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gegenüber Privatkunden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. im Geschäftsverkehr 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Betreiber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen.
12.2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-mail erfolgen.

14. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Bestandsdaten werden nur zur Ausführung und Abwicklung des Auftrages gespeichert und verwendet und ggf. an beteiligte Kooperationspartner /  Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Ansonsten erfolgt eine Weitergabe, Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten nur, sofern der Auftraggeber einwilligt oder dies datenschutzrechtliche Vorschriften oder ein anderes Gesetz zulässt.

15. Erfüllungsort/Gerichtsstand/ sonstige Regelungen

15.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach dem Werbeauftrag ist der Sitz des Anbieters (Giessen).

15.2.  Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Werbeauftrag im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist der Sitz des Betreibers (Giessen). Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers als vereinbart.

15.3. Der Werbeauftrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

15.4. Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

15.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) wird/werden vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.


Stand: 31. Oktober 2008

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