1.1. Geltungsbereich
Der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt für die
Rechtsbeziehungen, jegliche Zusammenarbeit, sonstigen und weitergehenden Leistungsangebote
zwischen dem Online Magazin Giessen-Server.de (nachfolgend Giessen-Server.de),
das von Frank Sygusch (PA: 22-01-11607), Saarlandstrasse 22, 35398 Giessen (im
Folgenden „Betreiber“ genannt) betrieben wird und den Auftraggebern
(nachfolgend „Auftraggeber“), Kunden (nachfolgend "Kunde")
und Nutzern (nachfolgend "Nutzer") von Giessen-Server.de und des Online-Angebots
von Giessen-Server.de.
1.2. AGB von Auftraggebern, Kunden oder Nutzern
Das Angebot und der Verkauf von Werbeflächen und sonstigen werbungswirksamen
Inhalten erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers,
Kunden und Nutzers. Entgegenstehende und abweichende Bedingungen des Kunden /
Nutzers Auftraggebers von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben
keine Geltung und sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gültigkeit hat bei der Nutzung der jeweils aktuelle Wortlaut der AGB von
Giessen-Server.de. Der Betreiber behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
jederzeit unter der Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens
14 Kalendertagen, zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch die Veröffentlichung
der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Angabe des
Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Giessen-Server.de.
2. Werbeauftrag / Werbung auf Giessen-Server.de
2.1. „Werbeauftrag“ im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag zwischen dem Betreiber von Giessen-Server und einem Werbungtreibenden
oder sonstigen Kunden / Nutzer / Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“) über
die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf Giessen-Server,
zum Zwecke der Verbreitung.
2.2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle Preisliste des Betreibers, die einen
wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit und Anerkennung
etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger
Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen,
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Werbemittel
Ein Werbemittel / eine Werbung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
3.1. aus einem Text und/oder Bild/Foto/Graphik; Bildfolgen und –sequenzen;
Film- und Filmsequenzen; aus Tonfolgen und -sequenzen und/oder statischen / bewegten
/ animierten Bildern (u.a. Banner / Button / Logo / Loops); aus einer interaktiven
/ sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Bereitstellung einer zusätzlichen
Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Onlineadresse zu weiteren
Daten und/oder Datenbanken herstellt, die im verantworteten Bereich des Auftraggeber
liegen (z.B. Link, Hyperlink).
3.2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung oder des Werbeumfeldes nach Einschätzung
des Betreibers nicht als solche erkennbar sind, werden vom Betreiber als Werbung
kenntlich gemacht. Dies erfordert keine Genehmigung des Auftraggebers. Der Betreiber
ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich
frei, soweit vertraglich nicht etwas anderes und genau schriftliches vereinbart
wurde.
3.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die angebotenen Werbemittel
/ Werbeplätze nicht auf irgendwelche Daten oder andere Webseiten zugegriffen
werden kann, die gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen
und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen,
pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte
aufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, so gelten die Ausführungen
unter Punkt 6 entsprechend.
4. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsschluss
4.1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag
durch einen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und die Annahme dieses Auftrages
durch den Betreiber zustande.
Der Auftraggeber nutzt ein bereitgestelltes Formular zur Auftragserteilung. Die
Annahme erfolgt dann mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung; oder mit
der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch den Betreiber. Auch bei mündlichen
oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrunde.
Mit der Zusendung und Übermittlung von Daten für eine Werbeanzeige
gibt der Kunde als Auftraggeber gegenüber dem Betreiber ein Angebot auf
Abschluss eines Vertrages zur zeitlich begrenzten und vereinbarten Aufnahme und
Bereitstellung des Inhalts in der Datenbank von Giessen-Server.de ab.
Die Auftragsbestätigung erfolgt in diesem Zusammenhang und in allen Fällen
ausschließlich unter Einbeziehung der hier vorliegenden AGB, der Leistungsbeschreibung
und der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
4.2. Soweit eingebundende Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag
im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber für die Werbeagentur
werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter
ist berechtigt einen entsprechenden Mandatsnachweis von der / den Werbeagentur/en
zu verlangen.
4.3. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden
oder sonstigen Auftraggeber innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Button / Logo
/ Banner-, Pop-up-Werbung etc.) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen
geschlossenen Vereinbarung.
4.4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner
Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag als ganzes innerhalb eines Jahres
seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
4.5. Auftragserweiterung
Der Betreiber erbringt ausschließlich die im jeweiligen Werbeauftrag aufgeführten
und vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Punkt 4.4 genannten Abwicklungsfrist unter dem Vorbehalt
vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus
weitere Werbemittel, gegen gesonderte Vergütung, abzurufen. Eine solche
Auftragserweiterung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
5. Datenanlieferung
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere
dem Format oder technischen Vorgaben des Betreibers entsprechende Werbemittel
und die URL, auf die das Werbemittel verweisen soll, rechtzeitig (mindestens
10 Werktage) und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern und sicherzustellen,
dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige
technische Probleme. Sollten dem Anbieter aus der Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen
Werbemittel Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten.
5.2. Die Pflicht des Betreibers zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei
Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
5.3 Kosten des Betreibers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen
des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
Ab dem im Angebot angegebenen Anlieferungstermin sind mediengestalterische Änderungen
von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich.
Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung
bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.
5.4. Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers
werden ihm nur auf sein Verlangen und auf seine Kosten zurückgesandt. Die
Gefahr hierfür trägt der Auftraggeber.
6. Ablehnungsbefugnis
6.1. Der Betreiber behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe
im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, insbesondere wenn nach
seiner Auffassung deren Inhalte gegen geltendes Recht oder behördliche Bestimmungen
verstoßen, Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat
in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung
für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
unzumutbar ist. In diesen Fällen wird der Betreiber den Auftraggeber unverzüglich
darüber informieren, dass er das Werbemittel nicht veröffentlichen
bzw. sperren wird. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen den Betreiber
sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
6.2. Insbesondere kann der Betreiber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel
zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der
Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert
werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen
des Absatzes A erfüllt werden. Absatz 6.1 Satz 2 gilt entsprechend.
6.3. Der Betreiber ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels,
insbesondere solche für Arznei- und Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen
Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der
Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu
machen und/oder die Dateien auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen
Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen.
6.4. Eine Prüfpflicht des Betreibers bezüglich der Rechtmäßigkeit
des Werbemittels besteht jedoch nicht.
7. Rechtegewährleistung des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere
gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder
sonstigen gesetzliche Bestimmungen verletzt und die Werbemittel keine sittlich
anstößigen Inhalte aufweisen. Der Auftraggeber stellt den Betreiber
im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen
der Verletzung entsprechender gesetzlicher Bestimmungen oder Rechte Dritter geltend
gemacht werden. Ferner wird der Betreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung
freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben
mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten
zu unterstützen.
7.2. Absatz 7.1. gilt bei Einleitung eines strafrechtlichen oder behördlichen
Verfahrens gegen den Betreiber aufgrund eines Werbemittels entsprechend.
7.3. Der Auftraggeber überträgt dem Betreiber sämtliche für
die Nutzung des Werbemittels in Onlinemedien aller Art, einschließlich
Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen
Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich
in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen
und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie
aller bekannten Formen der Onlinemedien.
8. Gewährleistung des Betreibers
8.1. Der Betreiber gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen
eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche
Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies
Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche
Fehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels. Ferner ist die Gewährleistung
ausgeschlossen bei Fehlern der Wiedergabe/Darstellung, die hervorgerufen werden
durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware
(z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige
und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern)
oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten
hat. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr
als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des
Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber
Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrags.
8.3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so
hat der Auftraggeber bei ungenügender Darstellung/Wiedergabe keine Ansprüche,
soweit die ungenügende Darstellung/Wiedergabe hierauf beruht. Das gleiche
gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht
vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler
hinweist. Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich
nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der
sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung
schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei fehlender Mangelanzeige
innerhalb dieses Zeitraumes gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt.
Bei rechtzeitiger Mangelanzeige beschränkt sich die Haftung des Betreibers
auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung.
Im Falle des Fehlschlagens bzw. der Unmöglichkeit der Nacherfüllung
kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der
Betreiber nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen
Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik,
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern
oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags
nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für
den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der
Vergütungsanspruch des Betreibers bestehen. Bei Nachholung des Auftrages
nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit hat der Auftraggeber Anspruch
auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere
Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
10. Haftung
Eine Haftung des Betreibers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz - gleich aus
welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen
sind oder durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht)
in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise vom Betreiber
verursacht wurden. Haftet der Betreiber nach den vorstehenden Grundsätzen
dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so
ist die Haftung des Betreibers der Höhe nach auf den typischen Schadens-
bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
voraussehbar war, und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt
begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten
verschuldensunabhängigen Einstandspflicht. Soweit die Haftung des Betreibers
nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
11. Preisliste
11.1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung übermittelte Preisliste.
Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom
Betreiber bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings
nur wirksam, wenn diese vom Betreiber mindestens einen Monat vor Veröffentlichung
des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht
dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt
werden.
11.2. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten
des Betreibers zu halten.
12. Zahlungsverzug
12.1. Zahlungsansprüche des Betreibers sind zahlbar spätestens 14 Tage
nach Rechnungszugang. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gegenüber
Privatkunden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. im
Geschäftsverkehr 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Betreiber
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis
zur Zahlung zurückstellen.
12.2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen
weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-mail
erfolgen.
14. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen abgewickelt. Bestandsdaten werden nur zur Ausführung und Abwicklung
des Auftrages gespeichert und verwendet und ggf. an beteiligte Kooperationspartner
/ Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Ansonsten erfolgt eine Weitergabe,
Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten nur, sofern der Auftraggeber einwilligt
oder dies datenschutzrechtliche Vorschriften oder ein anderes Gesetz zulässt.
15. Erfüllungsort/Gerichtsstand/ sonstige Regelungen
15.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach dem Werbeauftrag
ist der Sitz des Anbieters (Giessen).
15.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Werbeauftrag
im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist der Sitz des
Betreibers (Giessen). Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat
der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Betreibers als vereinbart.
15.3. Der Werbeauftrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen
ausschließlich deutschem Recht.
15.4. Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt
gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
15.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en)
wird/werden vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine
solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen
Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe
kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
Stand: 31. Oktober 2008
September 2010
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