1.Die Mitgliederversammlung war sich einig, dass die Geschäftsführung der Giessen Marketing GmbH parteipolitisch und persönlich neutral und lediglich nach der Eignung des/der Bewerber/in im Konsens aller Beteiligten besetzt werden muss.
2.Die Aufforderung an das Marktquartier, aus der BID-GbR und damit auch aus der Giessen Marketing auszuscheiden, wurde abgelehnt. Die Mitglieder sehen in einer professionell geführten Giessen Marketing GmbH eine hervorragende Chance, die Interessen Giessens zu fördern, den Bekanntheitsgrad und das Ansehen der Stadt zu steigern und die Zusammenarbeit der Geschäftswelt zu koordinieren. Gerade die zentrale Innenstadt dürfe sich daraus nicht ausschließen.
3.Die Mitgliederversammlung begrüßte einhellig die Vorgehensweise des Vorstandes. Sie lobte dessen umfassende Informationspolitik und die Möglichkeit ihrer Beteiligung an der Entscheidungsfindung. Sie spricht dem Vorstand und seinem Verhandlungsführer, dem 1. Vorsitzenden Thomas Kirchof, ihr Vertrauen aus.“
Zwei Drittel der Mitglieder waren zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung gekommen und hatten sich über den Sachstand des Personalauswahlverfahrens informieren lassen. Zusätzlich zu dem klaren und eindeutigen Votum erläuterte Frau Eve Grothe-Schneider für den Vorstand, dass es den Mitgliedern des Marktquartier e.V. wichtig ist, dass es zu einer weiteren Zusammenarbeit zwischen den beteiligten BIDs kommt. Im Finanzierungskonzept der Geschäftsführerstelle geht es um eine Gesamtsumme von € 80.000 im Jahr. Der Kostenanteil des Marktquartier e.V. beträgt € 25.000, den der Vorstand treuhänderrisch verwaltet und laut Satzung ausschließlich bei einer einmütigen Entscheidung bereitstellen kann.

Personalauswahlverfahren bei Giessener BIDs in der Sache gescheitert
(Foto: Giessen-Server.de)
Kommentar: Mit der Aufnahme einer Idee, die ursprünglich aus Kanada und den USA kommt und das Augenmerk auf die Aufwertung von Geschäftslagen durch die Vernetzung von Eigentümern und Gewerbetreibenden in der Innenstadt legte, begann alles vor über 3 Jahren. Eigens ein „Gesetz zur Stärkung der innerstädtischen Geschäftsquartiere“ (INGE) wurde im Hessischen Landtag über Parteien eingebracht und trat am 31. Dezember 2005 in Kraft. Das Gesetz garantiert den gesetzlichen Rahmen, wenn 15% der Grundstückseigentümer und der Grundstücksfläche einen Antrag auf räumlich abgegrenzten Innovationsbereich stellen. In Giessen taten das bisher vier Bereiche und gründeten Vereine und eine übergeordnete Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) als nach innen und außen wirkende Geschäftsform.
Für das Flächenland Hessen war und ist das alles Neuland und die geleistete Arbeit ein Pioniervorhaben. Auf Vorschlag eines Beraterbüros in Dortmund, das den Entwicklungsprozess der Giessener BIDs im Auftrag der Stadt Giessen begleitend beraten („Eckpunkte für die Neuorganisation des Stadtmarketings“) hat, schlug der Oberbürgermeister dem Stadtparlament im November 2007 vor eine Marketing GmbH für die Stadt Giessen zu gründen. Es war der Wunsch des Oberbürgermeisters, dass die Organisationsstruktur und die Arbeitsfelder einer solchen GmbH völlig ergebnisoffen im Parlament diskutiert werden sollten. Seit dem 12. Dezember 2007 besteht nun ein Gesellschaftervertrag zwischen den Gesellschaftern: Stadt (51%); den vier BIDs (gemeinsam 29%) und dem Giessener Verein „Giessen aktiv“ 20%) und die Giessen Marketing GmbH ist mit dem 15. Januar 2008 unter der Handelsregisternummer 6723 in Giessen eingetragen. Eine bundesweite Ausschreibung für die Stelle einer/s Geschäftsführer/in (m/w) erfolgte im November 2007. Auf die Ausschreibung gingen 55 Bewerbungen ein. Aber auf eine/n gemeinsamen Bewerber/in konnte man sich, auch nach mehreren Sitzungen, nicht einigen und das Personalauswahlverfahren ist nicht gelungen.
Jetzt ist es offenbar, dass das Personalauswahlverfahren in der Sache gescheitert ist. Das Marktquartier e.V., als eines von vier BIDs in Giessen hat sich im Verfahrensweg absolut korrekt verhalten. Der Vorstand, der das Geld seiner Mitglieder verwaltet, muss sicherstellen und handeln, wenn Vorbehalte in der Sache bestehen. Die Erstbesetzung einer für die gesamte Stadt Giessen und in der Aussenwirkung und -erwartung so wichtigen Stelle, darf nicht ausschließlich, wie in der Politik und den Verbänden, nach reinen Interessengesichtspunkten besetzt, sondern muss in gemeinsamer Entscheidung getroffen werden. Jetzt sind die Verantwortung der Politik und umsichtige Beraterinnen und Berater gefragt, um zu vermitteln, damit ein größerer Imageschaden von der Stadt Giessen abgewendet werden kann. Es sind genau die Fähigkeiten und Fertigkeiten gefragt, um die es als herausragende Qualifikation bei den Anforderungen an die zu besetzende Stelle der/des Geschäftsführerin/s geht: Um ein Vermögen Kommunikation einzusetzen, um das Beste für die Stadt Giessen zu erreichen. Alles andere wäre ein Mangel an politischer Kultur.
Giessen, 22. Februar 2008 / Foto: Giessen-Server.de / Kommentar: Frank Sygusch
Mai 2012
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