GIESSEN / FRIEDBERG (mip). Zur Durchsetzung handelsrechtlicher Veröffentlichungspflichten hatte das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet und eine Verwaltungsgebühr von 53,50 Euro erhoben. Dies betraf diejenigen Unternehmen, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht bzw. Kommanditgesellschaften, zu denen neben einer GmbH auch noch eine natürliche Person als Komplementärin existiert.
Auf Nachfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages hat das BfJ nun klargestellt, dass im Falle von zu Unrecht eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren das Verfahren eingestellt und die Kostenrechnung über 53,50 Euro aufgehoben wird. Betroffene Unternehmen können daher von einer sofortigen Zahlung der Verfahrenskosten aus Praktikabilitätsgründen absehen. Sollte die Verwaltungsgebühr bereits bezahlt sein, so wird diese erstattet.
Ansprechpartner bei der IHK Giessen-Friedberg ist Dr. Peter Schlichting, Tel.: 06031 / 609-4020, E-Mail: schlichting@giessen-friedberg.ihk.de.
Über die IHK Giessen-Friedberg:
Rund 40.000 Unternehmen haben ihren Sitz im Bezirk der IHK Giessen-Friedberg. Von diesen arbeiten rund 1.800 Unternehmerinnen und Unternehmer ehrenamtlich in den IHK-Gremien mit. Weitere Informationen finden Sie unter www.giessen-friedberg.ihk.de.
Giessen, 25. April 2008
Mai 2012
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