GIESSEN (mip/r). Nach Beendigung der jüngsten Plenarwoche im Hessischen Landtag in Wiesbaden zeigten sich die Giessener Landtagsabgeordneten Thorsten Schäfer-Gümbel und Gerhard Merz enttäuscht und verärgert über die Haltung des geschäftsführenden Innenministers Volker Bouffier.
Die beiden Abgeordneten erklärten, dass es schon erstaunlich sei , dass sich Herr Bouffier als einziger Landesminister konsequent gegen Mehrheitsentscheidungen des Landtags wehre und diese mit Beharrlichkeit zu ignorieren versuche. Die Ankündigungen des geschäftsführenden Ministerpräsidenten, dass die Landesregierung Parlamentsentscheidungen respektiere, seien zum Innenminister anscheinend noch nicht durchgedrungen.
Hintergrund des Konflikts ist die Weigerung des geschäftsführenden Innenministers, die von der Parlamentsmehrheit beschlossene Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) umzusetzen und die Unnachgiebigkeit Bouffiers beim Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan. Im Fall der abgeschobenen kurdischen Familie Kazan, deren Wiedereinreise trotz eines anders lautenden Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichts vom Innenminister verweigert wird. „Beim Abschiebestopp nach Afghanistan hat sich Bouffier mit sehr fadenscheinigen Argumenten auf Gerichtsentscheidungen zurückgezogen. Im Falle Kazan tut er dieses gerade nicht, denn der Richterspruch ist nicht zu seinen Gunsten ausgefallen. Dieses Verhalten ist schon sehr befremdlich. Das Beste für die Familie wäre, wenn der Fall der Härtefallkommission des Hessischen Landtags übertragen würde statt dass Herr Bouffier einsame Entscheidungen trifft“ erklärte der Abgeordnete Merz.
„Genauso inakzeptabel ist es, dass Bouffier den Beschäftigten des Landes eine gerechte Entlohnung verweigert, obwohl das Parlament anders lautende Beschlüsse gefasst hat. In Hessen müssen die Beschäftigen länger arbeiten und bekommen dazu noch weniger Geld als ihre Kollegen in allen anderen Bundesländern. Es muss Schluss sein mit dem Tarifchaos in Hessen. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten müssen verbessert werden und die Landesbediensteten dürfen nicht mehr von den allgemeinen Einkommensentwicklungen abgekoppelt bleiben. Daran dürfen auch nicht die immer wieder in den Raum gestellten „Horrorzahlen“ etwas ändern, die die Landesregierung für den Fall einer Rückkehr in die TdL nennt.“ bekräftigte Schäfer-Gümbel.
Giessen, 20. Mai 2008
Februar 2012
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