GIESSEN (mip/r). Seit kurzem sind die Mauersegler zu uns nach Giessen aus ihren Winterquartieren zurückgekehrt. Die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren aus Unwissenheit viele Mauerseglerbrutquartiere, auch teilweise mit noch nicht flüggen Jungvögeln, zerstört wurden, möchten die Untere Naturschutzbehörde und Frau Bürgermeisterin Weigel-Greilich zum Anlass nehmen, auf folgende Sachverhalte hinzuweisen: Mauersegler gehören zu den geschützten Vogelarten und unterliegen artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Befindet sich ein Mauerseglerbrutvorkommen am Gebäude, meistens ist dies direkt unter dem Dachfirst, so ist dieses Brutvorkommen geschützt und darf nicht beeinträchtigt oder gar beseitigt werden.
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Der Mauersegler ist ein typischer Kolonienbrüter. Dabei ist er nicht nur extrem nistplatztreu, sondern auch ein treuer Partner. Jahr für Jahr finden sich immer wieder dieselben Paare am Brutplatz ein. Die Zerstörung von Brutquartieren trifft demzufolge nicht nur einzelne Tiere, sondern immer eine größere Anzahl der geschützten Vögel.
Bei Bauarbeiten an Dach und Gebäuden sind Brutplatzverluste zu vermeiden. Für entfallene Brutquartiere ist es daher immer erforderlich, als Ersatz spezielle Mauerseglernistkästen unter dem Dachfirst neu anzubringen. Da Mauersegler ihren Nistplatz selbst sehr sauber halten, ist eine Verschmutzung der Fassade nicht zu befürchten.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, auf Mauerseglervorkommen zu achten und beobachtete Vorkommen an Gebäuden in der Stadt Giessen der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefon-Nummer 0641- 306-2142 zu melden.
Giessen, 21. Mai 2008 / Ton: Giessen-Server.de
Februar 2012
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