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Bürgermeisterin: Sonnenwendfeuer rechtzeitig anmelden!

Giessener Umweltamt informiert über Lärm und Geruch bei der Gartennutzung

GIESSEN (mip/r).          Wegen des Sommeranfangs am 21. Juni finden vielerorts Sonnenwendfeuer statt. Um jedoch Streit vor Behörden, der Polizei oder gar vor Gericht zu vermeiden, rät Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich: „Pflegen Sie zunächst immer die soziale Kultur des nachbarschaftlichen Gesprächs zur Rücksichtnahme aufeinander!“

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nur außerhalb bebauter Ortsteile (Außenbereich) und dann nur ohne Rauch- und Geruchsbelästigung erlaubt. Veranstaltungen mit großen Feuern, wie z. B. das Sonnenwendfeuer, sind zwar grundsätzlich zugelassen; zum Schutz der Umwelt sind allerdings strenge Auflagen zu erfüllen. So dürfen nur trockene pflanzliche Materialien, d. h. Ast- und Strauchschnitt für das Feuer verwendet werden. Materialien aus behandeltem Holz, wie Reststoffe aus dem Bauhandwerk sowie Möbelteile, dürfen ebenso nicht verbrannt werden, wie Plastik, lackierte Holzteile, Kunststoff, Papier, Autoreifen oder andere Abfälle.

In Giessen besteht Anzeigepflicht, schriftlich zwei Werktage vorher beim Amt für öffentliche Ordnung! Bei großen Feuern im Außenbereich der Stadt Giessen ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Brennmaterial darf erst wenige Tage vor dem Abbrennen aufgehäuft werden. Lange zuvor aufgeschichtete Holzhaufen aus Ast- und Strauchschnitt lassen Rückzugsgebiete für Tiere entstehen.


Bei Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigung klärt das Gartenmerkblatt „Lärm und Geruch bei der Gartennutzung“ auf, was erlaubt und was verboten ist. Das Merkblatt ist auf der städtischen Internetseite unter www.giessen.de jederzeit abrufbar und bei Anfrage auch über das Umweltamt erhältlich. Beratung und die Annahme von Anzeigen bzw. Weiterleitung an die zuständigen Stellen erfolgen auch über das Amt für Umwelt und Natur, Umwelt-Telefon 0641 306-2113.


Giessen, 17. Juni 2008


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