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PC-Gebühren – Gerichte entscheiden zugunsten der Nutzer


GIESSEN / FRIEDBERG (mip/r).                  Rund eineinhalb Jahre nach Einführung von Rundfunkgebühren auf so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ wie Computer und UMTS-Handys zeigt sich, dass diese unter Protest der Industrie- und Handelskammern (IHK) eingeführte Gebühr auch bei deutschen Gerichten auf wenig Gegenliebe stößt. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht in Braunschweig (Az.: 4 A 149/07) entschieden, dass für einen zu Hause beruflich genutzten PC keine zusätzlichen Rundfunkgebühren anfallen, wenn bereits andere Rundfunkgeräte angemeldet sind.


Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) traf eine noch weitergehende Entscheidung zu Lasten der neuen PC-Gebühr: Der betroffene Rechtsanwalt muss demnach für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen, obwohl er damit Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten theoretisch empfangen könne. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertige dies nicht automatisch die Gebührenerhebung. Im Gegenteil werde der Computer typischerweise nicht genutzt, um Radio zu hören, wenn dieser in Geschäftsräumen oder einer Kanzlei stehe.

Beide Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.


Weitere Infos sind abrufbar auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Giessen-Friedberg unter www.giessen-friedberg.ihk.de unter A-Z, GEZ-Gebühren. Ansprechpartner bei der IHK Giessen-Friedberg ist Dr. Peter Schlichting, Tel.: 06031 / 609-4020, E-Mail: schlichting@giessen-friedberg.ihk.de


Über die IHK Giessen-Friedberg:

Rund 40.000 Unternehmen haben ihren Sitz im Bezirk der IHK Giessen-Friedberg. Von diesen arbeiten rund 1.800 Unternehmerinnen und Unternehmer ehrenamtlich in den IHK-Gremien mit. Weitere Informationen finden Sie unter www.giessen-friedberg.ihk.de.



Giessen, 01. August 2008


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