Frist läuft ab
GIESSEN (mip/r). „Wir haben bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Grundstückseigentümer der Stadt Giessen zur Abfallsatzungsänderung angeschrieben“, berichtete Stadtrat Rausch in einer Pressemitteilung. „Am 02. September 2008 läuft nun die Anmeldungsfrist für Änderungswünsche ab. Änderungen von Grundstückseigentümern, die sich bis dahin nicht gemeldet haben, können frühestens zum 01. Oktober berücksichtigt werden“, so Rausch weiter.
Bislang wurden vom Stadtreinigungs- und Fuhramt innerhalb von 6 Wochen 10.400 Grundstückseigentümer detailliert über Änderungsmöglichkeiten informiert. Die Gießener Grundstücksbesitzer haben sehr rege von Ihren Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Bislang wurden in acht Wochen über 5.500 Aufträge erstellt, von denen weit über die Hälfte abgearbeitet sind. Täglich gehen bis zu 250 Anrufe ein, die von bis zu 7 Mitarbeitern angenommen werden.
Die neue 60-Liter–Restmülltonne wurde bislang bei mehr als 1.000 Grundstücks-eigentümern nachgefragt, genauso wie die neue 180-Liter-Restmülltonne bei fast 600 Grundstücken. Die Umstellung von 14-täglicher Restmüllabfuhr auf vierwöchentliche Abfuhr wurde fast 3.000 Mal beantragt, auch wurde die wöchentliche Restmüllabfuhr bei mehr als 600 Grundstücken zugunsten der14-täglichen Entsorgung verändert. Bei den Biotonnen zeigt sich ein sehr deutlicher Trend zur kleineren 120-Liter-Biotonne, Anträge auf Eigenkompostierung wurden im Vergleich zu früher öfters gestellt.
„ Der Trend zu weniger Restmüllvolumen bei gleichzeitig geringerer Abfuhrhäufigkeit ist damit eindeutig“, freut sich Stadtrat Rausch, „ich will nur hoffen, dass sich dies auch in geringeren Restmüllgewichten und damit deutlich geringeren Gebühren an den Landkreis Giessen zeigt.“
Rausch bittet abschließend die Giessener Bürger, bei denen noch keine Umstellung der Abfallbehälter erfolgt ist, obwohl es schon beantragt wurde, um Geduld. Hier arbeitet das Stadtreinigungsamt mit Hochdruck an der Abarbeitung der unerledigten Aufträge. Für die bisherige rege Mitarbeit der Bürgerschaft bedankte sich Rausch und teilte noch mit, dass die noch nicht erfolgte Bereitstellung der neuen Mülleimer nicht zum Nachteil der Bürger ist, da bis zum Austausch das größere Restmüllvolumen genutzt werden kann.
Giessen, 29. August 2008
Februar 2012
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