BERLIN (mip/r). Bestimmte Kräutermischungen, die unter dem Produktnamen „Spice“ als Modedroge bekannt sind, sollen verboten werden. Neben einer Vielzahl teilweise unbekannter Kräuter wurde nach bestätigten Analysen in den als Räucherwerk vertriebenen Kräutermischungen auch ein synthetischen Stoff mit dem Namen „JWH-018“ gefunden.
JWH-018 ist ein synthetisches Cannabinoid und hat ähnliche Wirkungen wie Cannabis, wenn man es raucht. Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sind sich in der Einschätzung der Gesundheitsgefährdung von „Spice“ einig. Deshalb ist geplant, per Eilunterstellung im Rahmen des § 1 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetzes die Herstellung, den Handel sowie den Besitz von „Spice“ zu verbieten. Die Eilunterstellung soll bis Ende Januar 2009 in Kraft treten. Das sofortige Handeln des Bundesministeriums für Gesundheit ist notwendig wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und der unmittelbaren und mittelbaren Gefährdung der Gesundheit.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: „Nun ist bestätigt, dass die Modedroge ‚Spice’ keine harmlose Kräutermischung für den Raumduft ist, wie es der Hersteller glauben machen wollte. Tatsächlich handelt es sich bei der zugesetzten Substanz um einen nicht zugelassenen Stoff, der psychotrope Wirkungen erzeugt. Wer diese Substanz konsumiert, gefährdet seine Gesundheit. Jeder Handel mit ‚Spice’ und auch der Erwerb dieser Substanz werden verboten. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar!“
Seit einigen Wochen sind die Medien voll mit Berichten über die Kräutermischung „Spice“. Aus einem unbekannten Produkt für Insider, das es bereits seit Jahren gibt, ist so eine „Modedroge“ geworden. Dazu Sabine Bätzing: „An der Modedroge ‚Spice’ lässt sich beobachten, wie Drogentrends entstehen. Es hat sich gezeigt, dass die Medienberichterstattung auch dann werbewirksam ist, wenn sie warnen oder abschrecken will.“
Sabine Bätzing geht davon aus, dass das Interesse an der „Modedroge“ nach Bekanntgabe des Verbots abnehmen wird. „Diese Kräutermischungen waren gerade deshalb so interessant, weil sie scheinbar legale Substanzen enthielten. Besonders die Cannabiskonsumenten sahen darin eine „legale Ausweichmöglich-keit“. Wenn der Handel mit „Spice“ illegal ist, wird das Angebot stark zurückgehen. Zur Zeit wird auch noch geprüft, ob ein Verkaufsverbot von „Spice“ auch nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) erlassen wird.
Weitere Informationen unter www.drogenbeauftragte.de
Giessen, 30. Dezember 2008
Februar 2012
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