GIESSEN (mip/r). Mehr finanzielle Verantwortung des Landes Hessen für die Personalausstattung in den Kindertagesstätten hat der SPD-Landtagsabgeordnete und Sprecher für den Bereich frühkindliche Bildung Gerhard Merz verlangt. „Die Verbesserung der Personalausstattung ist – zusammen mit der Verringerung der Gruppengrößen - eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Verbesserung der Strukturqualität in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen“, erklärte Merz in einer Pressemitteilung.
„Im Zusammenhang mit der Umsetzung der im Dezember 2008 novellierten Verordnung des Landes Hessen über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder müsse das Land daher einen deutlich stärkeren eigenständigen Beitrag zur Finanzierung der Einrichtungen leisten. „Die Novellierung ist für sich genommen schon unzureichend genug, da das Land aber seinen Eigenanteil an der Finanzierung nicht erhöht, bleib selbst der unzureichende Ansatz ein Geschäft zu Lasten Dritter.“
Von der Landesregierung verlangt der SPD-Politiker daher in einer aktuellen Anfrage Auskunft über die derzeitige durchschnittliche Personalausstattung der Kindertagesstätten in den verschiedenen Altersstufen und gesondert nach Einrichtungen der Kommunen und der freien Träger. Davon fragt Merz nach dem zusätzlichen Personalbedarf, der sich aus der Erhöhung der Mindestpersonalschlüssel pro Gruppe ergibt, und nach den Konsequenzen, die die Landesregierung aus den steigenden finanziellen Anforderungen für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen für die Träger zu ziehen gedenkt.
Als völlig unzureichend betrachtet der SPD-Bildungsexperte die Regelung für die Gruppengrößen in den Kitas. „Die Landesregierung hat sich mit der in der Verordnung vorgesehenen Regelung, eine Bandbreite von 15 – 25 Kindern pro Gruppe zuzulassen, aus der konkreten Verantwortung gemogelt. Wenn man den Trägern einen solchen Spielraum lässt, wird das nicht zu wesentlichen Verbesserungen führen. Es ist vor allem auch zu befürchten, dass die Kommunalaufsicht den finanzschwachen Kommunen nicht gestatten wird, an die Untergrenze bei den Gruppengrößen zu gehen, weil diese eben genau nicht verbindlich festgeschrieben ist. Wenn die Landesregierung dies verhindern will, muss sie hier für Klarheit durch unzweideutige Regelungen sorgen.“
Giessen, 27. April 2009
Februar 2012
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