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Soziale Absicherung von Kulturschaffenden wird verbessert





BERLIN (mip/r).         Das Bundeskabinett hat am Mittwoch vergangener Woche einen Entwurf zum 9. SGB III - Änderungsgesetz verabschiedet, der die soziale Sicherung überwiegend kurz befristet Beschäftigter bei Arbeitslosigkeit maßgeblich verbessert.




Staatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: "Der neue Gesetzentwurf kommt zwar allen kurz befristet Beschäftigten zugute, für mich standen aber die Interessen der Kulturschaffenden im Mittelpunkt. Durch die neuen Regelungen im Gesetzentwurf wird sich ihre finanzielle Absicherung deutlich verbessern. So werden abhängig Beschäftigte künftig bereits nach 6 Monaten statt der üblichen 12 Monate Anwartschaftszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ich konnte im Lauf der Verhandlungen durchsetzen, dass die jeweilige Höchstdauer von Kurzarbeitszeiten von vier auf sechs Wochen heraufgesetzt wurde und auch länger dauernde Beschäftigungsverhältnisse angerechnet werden, sofern sie nicht mehr als die Hälfte der relevanten Beschäftigungszeit ausmachen. Außerdem konnten wir erreichen, dass die ‚Ruhensphase’ bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes entfällt und es somit nicht wie zunächst vorgesehen zu einer unnötigen Wartezeit für die Beschäftigten kommt."




Der neue Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen insbesondere zwischen dem BKM, Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium und dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er schafft die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I im Wege einer verkürzten Anwartschaftszeit und berücksichtigt die besonderen Bedingungen der in der Kultur Beschäftigten, insbesondere der Film- und Fernsehschaffenden. Das Gesetz ist auf zunächst drei Jahre befristet. Die neuen Regelungen sind deshalb bereits bald auf ihre Effektivität und eventuelle Nachbesserungen hin zu prüfen.






Giessen, 25. Mai 2009


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