Erfahrungen der Lebenshilfe präsentiert / Förderung bei 300 Langzeitarbeitslosen im Landkreis möglich / Bewerberauswahl als Dienstleistung anbieten
GIESSEN (mip/r). Der Lebenshilfe-Kreisverband Giessen hat mit der Gesellschaft für Integration und Arbeit in Giessen (GIAG) 2008 eine Projekt zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen nach §16e Sozialgesetzbuch (SGB) gestartet. Durch §16e SGB kann laut Torsten Becker (Geschäftsführer der GIAG) die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen mit bis zu 75 Prozent der Lohn- und Gehaltsleistungen zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bezuschusst werden.
Kürzlich ist Andrea Kaup (Vorsitzende der GIAG Gesellschafter Versammlung) und Stefan Becker, (Sozialdezernent beim Landkreis Giessen) vom zuständigen Team der Lebenshilfe über die Praxis im Einstellungsverfahren von Langzeitarbeitslosen nach §16e SGB informiert worden.
Gemeinsam mit Lebenshilfe Vorstand Magnus Schneider hatten Annette Geldmacher vom Sozialen Dienst der Lebenshilfe und die Licher Unternehmensberaterin Stefanie Wiesenberg (Perspektivo) das Projekt vorgestellt. „Wir hatten bis heute 60 Bewerbungen von Langzeitarbeitslosen, davon haben wir 12 Mitarbeiter befristet für zwei Jahre eingestellt“, so Magnus Schneider.
„Uns liegt sehr viel an der Nachhaltigkeit einer Beschäftigung. Deshalb suchen wir für die Bewerberinnen und Bewerber auf Grund ihrer Qualifikationen und Kompetenzen individuell nach den passenden Aufgaben bei der Lebenshilfe. Um eine Beschäftigung auf Grund der Interessen und Kenntnisse zu finden, braucht es viel Zeit, die wir im Bewerbungsprozess mit den Kandidatinnen und Kandidaten verbringen“, so Annette Geldmacher. Die Mitarbeiterin der Lebenshilfe kann aus der Praxis berichten, dass sich ein Einstellungsverfahren in fünf Schritten bewährt habe und ungefähr 15 Stunden je Bewerberin oder Bewerber in Anspruch nehme.
Einem ausführlichen Vorstellungsgespräch folgt ein eintägiger Kompetenzworkshop sowie vierwöchiges Praktikum. „Ganz wichtig ist das Auswertungsgespräch nach dem Praktikum, da wir jetzt sehr viel über die Eignung und auch die Defizite des Bewerbers erfahren haben. Die Entscheidung, ob wir dem Bewerber ein Arbeitsverhältnis anbieten, wir im Team aller Beteiligen am Bewerbungsverfahren getroffen.“, erläuterte Geldmacher weiter.
Kaup und Becker zeigten sich über die Sorgfalt der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern sowie die damit verbundene Nachhaltigkeit einer Beschäftigung beeindruckt. „Wir wünschen uns, dass mehr Arbeitgeber den Eingliederungszuschuss nach §16e SGB nutzen. Uns ist aber auch bewusst, dass nicht jedes Unternehmen soviel Engagement in das Einstellungsverfahren von Langzeitarbeitslosen stecken kann“, so beide einstimmig.
Im Landkreise Giessen könnte nach Aussage von Torsten Becker 300 Langzeitarbeitslosen nach dem Bestimmungen des §16e SGB geholfen werden, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu finden. „Wir sollten für die Zukunft darüber nachdenken, ob wir das Auswahlverfahren der Langzeitarbeitslosen für interessierte Unternehmen als Dienstleistung auf Grundlage der Erfahrungen der Lebenshilfe anbieten. Vielleicht können wir somit die Wirkung der Wiedereingliederungsmaßnahme für Wirtschaft und auch zum Wohl der Langzeitarbeitslosen optimieren “, so Andrea Kaup abschließend.
Giessen, 26. Mai 2009
September 2010
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