Gesetzesänderungen zum 01. Juli 2009
GIESSEN (mip/r). Fortbildungswillige werden sich freuen. Denn mit Zustimmung des Bundestages wurde nun eine Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder auch Meister-BAföG) beschlossen.
Das sogenannte Meister-BAföG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Mit den Leistungsverbesserungen wird im Bereich der beruflichen Weiterbildung ein deutliches Signal gesetzt. Die Ausgaben hierfür steigen von derzeit 122 Millionen Euro auf mehr als 200 Millionen Euro jährlich.
So werden ab Juli Aufstiegsfortbildungen im Bereich der Altenpflege und im Sozialwesen förderfähig sein. Profitieren werden Fortbildungswillige insbesondere von der Umstellung der Förderung: So wird nicht wie bisher nur die erste Aufstiegsfortbildung förderungsfähig sein, sondern generell eine Aufstiegsmaßnahme. Gleichzeitig wird es einen zusätzlichen Anreiz geben, die Abschlussprüfung zu bestehen: Darlehensnehmer, die die Fortbildungsprüfung bestehen, sollen zusätzlich 25 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erlassen bekommen.
Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden zukünftig stärker unterstützt. Der Unterhaltsbeitrag pro Kind wird von 179 Euro auf 210 Euro pro Kind angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Der Unterhaltsbeitrag und auch der Kinderbetreuungszuschlag wird auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt.
Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert werden.
Anträge und weitere Informationen erhalten sie unter www.meister-bafoeg.info sowie beim Studentenwerk Giessen, Telefon 0641-40008-452 oder -433.
Giessen, 30. Juni 2009
Mai 2012
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