WIESBADEN (mip/r). 2008 war in Hessen jeder zwanzigste Erwerbstätige von Armut bedroht. Wie das Hessische Statistische Landesamt aus den Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, lag die Armutsgefährdung der hessischen Erwerbstätigen mit 5,0 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 6,2 Prozent.
Unter den Erwerbstätigen waren atypisch Beschäftigte und Solo-Selbstständige überdurchschnittlich oft armutsgefährdet. Während jeder achte atypisch Beschäftigte und jeder dreizehnte Solo-Selbstständige armutsgefährdet war, war von den Beschäftigten mit einem Normalarbeitsverhältnis lediglich jeder vierzigste durch Armut gefährdet. Am stärksten von Armut bedroht waren geringfügig Beschäftigte (jeder fünfte). Insgesamt lag das Armutsrisiko für alle Beschäftigtengruppen in Hessen unterhalb des jeweiligen Bundesdurchschnitts.
Neben der Art des Arbeitsverhältnisses hatte die Konstellation des Haushalts, in der die Erwerbstätigen lebten, großen Einfluss auf das Armutsrisiko. Knapp 30 Prozent der atypisch Beschäftigten ohne weiteren Erwerbstätigen im Haushalt waren von Armut bedroht. Trug zum Haushaltseinkommen ein weiterer atypisch Beschäftigter bei, sank der Anteil auf rund 19 Prozent. Demgegenüber waren lediglich 2,2 Prozent der atypisch Beschäftigten, die mit einem Normalverdiener in einem Haushalt lebten, armutsgefährdet.
Solo-Selbstständige waren als Alleinverdiener im Haushalt in 15 Prozent der Fälle armutsge-fährdet, Normalarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer hingegen lediglich in fünf Prozent der Fälle. Befand sich dort ein weiterer Normalbeschäftigter im Haushalt, tendierte die Armutsgefährdung gegen null.
Einpersonenhaushalte von atypisch Beschäftigten waren mit einem Anteil von 26 Prozent ebenfalls überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht. Noch stärker traf dies mit knapp 40 Prozent auf Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren zu, die einer atypischen Beschäftigung nachgingen. Alleinerziehende mit einem Normalarbeitsverhältnis waren lediglich in zehn Prozent der Fälle von Armut bedroht.
Die Auswertung beschränkt sich auf die Kernerwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Zu den Normalarbeitsverhältnissen zählen unbefristete und voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse über 20 Wochenstunden. Die atypische Beschäftigung unterteilt sich in Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung sowie Zeitarbeit. Solo-Selbstständige sind solche ohne Beschäftigte. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens (Median) zur Verfügung hat. Bei der Berechnung wird das Äquivalenzeinkommen zugrunde gelegt, das die Haushaltsstruktur berücksichtigt.
Giessen, 20. August 2009
Mai 2012
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