GIESSEN (mip/r). Für eine erneute gründliche politische Diskussion über Konzeption, Nutzen und Kosten der geplanten Landesgartenschau 2014 hat sich die SPD-Stadtverordnetenfraktion ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag gestellt. In einer Pressemitteilung erklärte Fraktionsvorsitzender Gerhard Merz: „Angesichts der offensichtlich vorgenommenen Veränderungen der Konzeption, auf deren Grundlage die Beschlussfassung im letzten Jahr erfolgte, ist eine Neubewertung der Veranstaltung erforderlich. Die positive Haltung der SPD-Fraktion gegenüber der Bewerbung Gießens resultierte vor allem aus der Erwartung, dass mit der Ausrichtung der Landesgartenschau eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Situation und damit auch der Lebensqualität der Menschen verbunden sein würde. Diese Erwartung lag vor allem darin begründet, dass mit Wieseckaue und Lahnaue zwei Kerngebiete bezeichnet wurden und dass vor allem auch die Verbindung und Vernetzung dieser beiden Gebiete durch die Stadt hindurch und in die Stadtteile hinein Gegenstand der Planung sein sollte. Davon scheint mittlerweile sehr weitgehend Abstand genommen worden zu sein. Das würde aber bedeuten, dass die Geschäftsgrundlage für die Beschlussfassung vom Mai 2008 teilweise entfallen ist. In jedem Fall ist vor dem Hintergrund der Debatte der letzten Wochen auch eine politische Neubewertung erforderlich.“.
Die SPD-Fraktion fordert daher in einem Antrag (Wortlaut des Antrags: siehe unten) für die kommende Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, unverzüglich und umfassend den derzeitigen Stand der Konzeption und des Planungsprozesses für die Landesgartenschau darzulegen. Dabei sollen Insbesondere Abweichungen von den konzeptionellen Grundlagen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2009 sind dargestellt werden. Darüber hinaus verlangt die SPD, unverzüglich den in dem Stadtverordnetenbeschluss vom 08.05.2008 (DS1621/2008) geforderten Kostenplan vorzulegen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. Bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über diese wesentlichen Grundlagen verlangt die SPD-Fraktion einen Stopp sämtlicher Planungs- und Vergabeentscheidungen auf Verwaltungsebene.
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„Das Hauptproblem der aktuellen Debatte liegt darin, dass zwar ein transparentes Verfahren versprochen wurde, die Stadtverordnetenversammlung aber seit anderthalb Jahren nicht mehr mit diesem wichtigen Thema befasst und offensichtlich wichtige Entscheidungen allein auf Verwaltungsebene getroffen wurden“, so der neue Fraktionsvorsitzende der SPD, Gerhard Merz. „Die Bürgerinnen und Bürger haben aber einen Anspruch darauf, dass ihre politischen Repräsentanten Entscheidungen von solcher Tragweite im Besitz aller notwendigen Informationen treffen.“
In den vergangenen Wochen hatten sich verschiedene Parteien, Funktionsträger und Institutionen – auch angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der Stadt - kritisch über die Austragung der Landesgartenschau geäußert. „In einer solchen Situation wird Akzeptanz nur durch Transparenz erzielt“, sagte Merz, der die grundsätzlich offene Haltung der SPD betonte. Die SPD wolle nun eines der zurzeit wichtigsten städtischen Themen wieder auf die Ebene des obersten stadtpolitischen Entscheidungsgremiums, der Stadtverordnetenversammlung, zurückholen und damit zur Versachlichung der Debatte beitragen. Ohnehin sollte dem Stadtparlament laut des einstimmigen Stadtverordnetenbeschlusses vom Mai vergangenen Jahres zu Beginn des dritten Quartals 2009 einen Kostenplan zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen. Dieser Plan wurde aber bisher vom Magistrat nicht vorgelegt. Schon bei der Debatte im Mai 2008 hatte es Kritik seitens der SPD-Fraktion bezüglich des fehlenden Finanzplanes gegeben, woraufhin sich die Genossen in der Abstimmung enthielten.
Antrag im Wortlaut:
Landesgartenschau 2014
1. Der Magistrat der Stadt Gießen wird aufgefordert unverzüglich den in dem Stadtverordnetenbeschluss vom 08.05.2008 (DS1621/2008) geforderten Kostenplan vorzulegen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
2. Im Zusammenhang mit der Vorlage ist umfassend der derzeitige Stand der Konzeption und des Planungsprozesses darzulegen. Insbesondere Abweichungen von den konzeptionellen Grundlagen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2009 sind darzustellen.
3. Vor einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den vorzulegenden Kostenplan dürfen keine weiteren planerischen Schritte unternommen werden, insbesondere dürfen keine Planungs- und sonstigen Leistungen vergeben werden.
Begründung:
Die aktuelle Debatte über Konzeption und Kosten der Landesgartenschau erfordert eine unverzügliche erneute Befassung der Stadtverordnetenversammlung.
Giessen, 25. August 2009
Februar 2012
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