GIESSEN (mip/r). Der Ablauf der Schutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger ist vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit in Abstimmung mit den Länderkollegen und dem Bundesgesundheitsministerium festgelegt worden.
Das Gesundheitsamt beim Landkreis Giessen ist bestens auf den bundesweiten Starttermin der Impfung gegen das Neue H1N1 Virus am kommenden Montag vorbereitet. Für Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger ist unter der 0641/ 9390-1234 eine Hotline beim Gesundheitsamt eingerichtet worden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Giessen (www.lkgi.de) sowie des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit (www.grippeschutz.hessen.de) nachzulesen.
Der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Siegfried Fricke teilte gemeinsam mit Dr. Barbara Breitbach (Leiterin des Gesundheitsamtes beim Landkreis Giessen) und Dr. Jörg Bremer (stellvertretender Leiter des Gesundheitsamts und Koordinator für die Schutzimpfung) in einer Pressemitteilung mit, dass in der ersten Phase ausschließlich Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten, Personal der Feuerwehren und der Polizei sowie chronisch Kranke und Schwangere geimpft werden.
Nach den Worten von Dr. Jörg Bremer seien alle Träger von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Pflegeheimen, sowie Arztpraxen, Apotheken und ambulante Pflegedienste, die im Landkreis Giessen angesiedelt sind, mit der Bitte angeschrieben worden, dem Gesundheitsamt die Zahl der impfwilligen Mitarbeiter zu melden. „Das Gesundheitsamt hat im Landkreis sechs Impfstellen vorbereitet, wo dieser Personenkreis nach Abstimmung und Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber geimpft werden kann“, erklärte Dr. Barbara Breitbach und führte weiter aus, dass Beschäftigte im Gesundheitsdienst, die geimpft werden wollten, sich zunächst an ihren Arbeitgeber wenden müssten.
Bürgerinnen und Bürger mit chronischen Erkrankungen werden nach Aussage von Dr. Bremer nicht vom Gesundheitsamt, sondern von ihrem zuständigen Hausarzt geimpft. Schwangere wenden sich zur Beratung und zur Schutzimpfung gegen die „Neue Grippe“ an ihren Gynäkologen. Sofern die werdenden Mütter zusätzlichen Beratungsbedarf hätten, könnten sie sich an eine der drei hessischen Universitätskliniken werden. Für den Landkreis Giesen sei die Frauenklinik Marburg des Universitätsklinikums Gießen –Marburg zuständig, erreichbar unter der Telefonnummer 06421/ 5865858. „Eine Impfung von Kindern ist ab dem sechsen Lebensmonat möglich und wird vom zuständigen Kinderarzt durchgeführt“, merkte Dr. Breitbach ergänzend an.
Die Verantwortlichen des Gesundheitsamtes im Landkreis Giessen erklärten weiter, dass es hoffentlich nicht zu einer krisenhaften Ausweitung der Pandemie kommt und sich der bisher milde Verlauf fortsetzen werde. „Dazu sind Vorsichtsmaßnahmen notwendig, wie beispielsweise häufiges Händewaschen, Vermeidung von Kontakten mit erkrankten Menschen, Bedeckung von Mund und Nase beim Husten oder Niesen sowie die persönliche Abwägung, ob ein Schutzimpfung gegen die Neue Grippe benötigt wird“, merkt der Gesundheitsdezernent Siegfried Fricke abschließend an.
Giessen, 25. Oktober 2009
Februar 2012
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