GIESSEN (mip/r). Auch im Jahr 2010 stellt das Land Hessen für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum wieder Kostenzuschüsse zur Verfügung, wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung dieser Tage den zuständigen Wohnungsbauförderungsstellen bei den Städten und Landkreisen mitteilte.
Damit der Landkreis Giessen für seinen Zuständigkeitsbereich einen entsprechenden Mittelbedarf fristgerecht beim zuständigen Ministerium anmelden kann, müssen einzelne Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, der Wohnungsbauförderungsstelle bis spätestens 26. Februar 2010 auf einem entsprechenden Vordruck gemeldet werden. Dabei ist die Dringlichkeit der Maßnahme und die Frage, ob die geplante Baumaßnahme auch mit Eigenmitteln finanziert werden kann, zu prüfen, Baumaßnahmen zur Herrichtung und Einrichtung von Küchen und Bädern dürfen nicht sanierungs- oder modernisierungsbedingt sein, sondern in erster Linie Folge des behindertengerechten Umbaus.
Die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur angemessenen Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen ist in dem Förderprogramm des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum nicht förderfähig. Ebenfalls nicht gefördert werden können in dem Zuschussprogramm die Kosten für den behindertengerechten Umbau in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Das Förderprogramm steht auch nicht für behindertengerechte Umbauten in Wohnungen, die fremdvermietet sind, zur Verfügung.
Interessenten werden gebeten, sich mit Herrn Jürgen Schu, Bauaufsicht/ Wohnbauförderung beim Landkreis Giessen, Riversplatz 1-9, Haus E, Zimmer E012 oder telefonisch unter 0641 – 9390-1443, in Verbindung zu setzen.
Giessen, 16. Dezember 2009
Februar 2012
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