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Änderung des Sozialgesetzbuches muss in Vermittlungsausschuss





BERLIN (mip/r).             Die vorgesehene Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der sogenannten Hartz IV Leistungen ist für die Länder nicht akzeptabel. Sie haben daher am vergangenen Freitag das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen.



Mit dem Beschluss des Bundestages soll der finanzielle Beitrag des Bundes an den entsprechenden Leistungen der kommunalen Träger neu festgesetzt werden.



Nach geltender Rechtslage ist die Höhe der Bundesbeteiligung auf der Grundlage einer gesetzlich festgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 % verändert hat. Da diese Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Höhe der prozentualen Bundesbeteiligung für das Jahr 2010 auf durchschnittlich 23,6 % (zurzeit 25,4 %) festgesetzt.




Aus Sicht der Länder folgt die vorgesehene Absenkung der Bundesbeteiligung zwar rechnerisch dem im Gesetz enthaltenen Anpassungsmechanismus, doch bilde dieser nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab; auch würden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen. Die festgesetzte Quote sei nicht ausreichend, um die gesetzlich verankerte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu erreichen.




Die Anpassungsformel sollte sich daher zukünftig an den tatsächlichen Unterkunftskosten ausrichten, da diese seit Februar 2009 kontinuierlich ansteigen. Dieser Trend werde sich im Jahr 2010 infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise fortsetzen. Die sich hieraus ergebende Finanzierungslücke gehe zu Lasten der kommunalen Haushalte, die durch die krisenbedingten Folgen bereits besonders betroffen seien.





Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Drucksache 864/09 (Beschluss)






Giessen, 21. Dezember 2009







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