Verfassungsänderung zum Erhalt der Jobcenter und zur Ansicherung der Optionskommunen muss in der Debatte bleiben / Kritik an widersprüchlichem Abstimmungsverhalten von Minister Banzer
GIESSEN (mip/r). „Wenn es Arbeitsminister Banzer ernst gemeint hätte mit seinen kürzlich in einem Zeitungsartikel gemeinsam mit seiner rheinland-pfälzischen Amtskollegin Dreyer geäußerten Bedenken gegen die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung bei der Arbeitsverwaltung, dann hätte er auch konsequent sein und darauf drängen müssen, dass Hessen im Bundesrat den Weg für eine Verfassungsänderung frei macht“, konstatierte der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete und stellvertretende sozialpolitische Sprecher seiner Fraktion Gerhard Merz. Die sozialdemokratisch regierten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen hätten dem Bundesrat eine Gesetzesinitiative vorgelegt, mit der durch Verfassungsänderung die gemeinsame Betreuung von Arbeitssuchenden durch Kommunen und Bundesagentur für Arbeit möglich bleibe.
Nach der Tagung der Arbeitsministerkonferenz der Länder habe er, so Merz, auf die Einsicht der Union bei dieser entscheidenden Frage gehofft. „Da stand Minister Banzer – im Gegensatz zu den Landtagsabgeordneten der Koalition – noch hinter der Forderung nach einer Verfassungsänderung. Leider bleibt der darauf folgende Beschluss der Bund-Länder-Konferenz deutlich hinter dieser Klarheit zurück, auch wenn darin die Verfassungsänderung als Option noch auftaucht und auch wenn Minister Banzer bei einer Strategiekonferenz des Hessischen Landkreistages tags darauf erneut deutlich Bedenken gegen die Vorgehensweise des Bundes geäußert und seine Sympathie für eine verfassungsändernde Lösung hat erkennen lassen.“ Banzer habe dabei auch zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Verfassungsänderung möglicherweise in jedem Fall – gerade auch zur Absicherung der vorhandenen Optionsmodelle, insbesondere aber bei deren Ausweitung - nötig sein könne. Merz forderte den Minister auf klarzustellen, warum er bei der Konferenz am Montag in Berlin die getrennte Aufgabenwahrnehmung unterstützt habe, andererseits aber in Gesprächen mit den Kommunen für die Verfassungsänderung eintrete.
„Minister Banzer muss klar Position beziehen. Vom Landesarbeitsminister erwartet man klare Linie statt Hin und Her. Was wir dringend brauchen, ist eine verfassungsmäßige Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der kommunalen Option. Dafür gibt es unserer Meinung nach auch eine politische Mehrheit, denn auch in Hessen ist über die Parteigrenzen hinweg immer gefordert worden, die Verfassung zu ändern, damit die gemeinsame Betreuung von Arbeitssuchenden durch Agentur für Arbeit und Kommunen möglich bleibt. Die Gelegenheit, die Worte in Taten umzusetzen, hat Herr Banzer leider verstreichen lassen“, so Merz.
„Die Kooperation von Agentur für Arbeit und Kommunen hat sich in Gießen bewährt, eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde den Rückschritt in längst überwundene Doppelstrukturen bedeuten. Das sieht ja auch Minister Banzer so. Das von der schwarz-gelben Bundesregierung angestrebte Modell einer freiwilligen Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und kommunaler Ebene ist reine Augenwischerei“ stellte Merz fest. Aus jedem Satz des bekannten Eckpunktepapiers zur Neuordnung spreche die Trennung der Aufgaben und damit doppelte Arbeit. Die Menschen, die schnell in Arbeit vermittelt werden sollen, seien die Leidtragenden. Sie würden wieder von einer Stelle zur nächsten geschickt, statt Hilfen aus einer Hand zu bekommen. Zeiten die man glaubte, längst überwunden zu haben.
Giessen, 31. Dezember 2009
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