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Land Hessen baut Hürden für Existenzgründer ...

und Unternehmer ab / Einheitlicher Ansprechpartner Hessen startet





WIESBADEN (mip/r).                   In wenigen Tagen zur Gewerbeanmeldung, ohne aufwändige Behördengänge, stattdessen bequem von zu Hause aus – seit heute ist das kein Wunschtraum mehr, sondern Realität. Der Hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch und der Bevollmächtigte für eGovernment der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Horst Westerfeld, gaben noch vor dem Jahresende 2009 in Giessen das Startsignal für den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen. Die neue Online-Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler ist ein Stück moderne Verwaltung und Wirtschaftsförderung. Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert gewerbliche Genehmigungsverfahren in einer Hand und unterstützt sie von der Antragstellung bis zur Genehmigung elektronisch. Posch: „Damit baut Hessen bürokratische Hürden ab, sorgt für merkbar bessere Startbedingungen und bringt die Bewältigung der Wirtschaftskrise ein weiteres Stück voran.“



Bei der Veranstaltung im Regierungspräsidium Giessen betonte Westerfeld, das Land habe ein modernes technisches System entwickelt, das bundesweit neue Maßstäbe in Sachen Bürger- und Kundenfreundlichkeit setze. Es ermögliche die Antragstellung komfortabel über das Internet, bilde das weitere Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner unter Einbindung von Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und weiteren Behörden elektronisch ab und nehme damit ein Stück Verwaltung der Zukunft vorweg. Westerfeld: „So wird Verwaltung zum Dienstleister der Dienstleister – und das in einem Tempo, das mit Papier nicht zu leisten wäre.“




Lars-Gunnar Lange aus Tübingen ist dafür das beste Beispiel. Der 30jährige aus Schwaben stellte den ersten Antrag beim Einheitlichen Ansprechpartner Hessen – seine Zulassung als freier Handelsvertreter für Ladeneinrichtungen und Ladenbau in Eschborn bei Frankfurt. Bereits während der Veranstaltung in Giessen konnte der Jungunternehmer seine Zulassung aus den Händen des Eschborner Bürgermeisters Wilhelm Speckhardt entgegennehmen. Für Lange war die Abwicklung des Antrags über den Einheitlichen Ansprechpartner einfach und vorteilhaft. „Ohne umständliche Behördengänge komme ich auf schnellstem Wege zu allen Genehmigungen – so stelle ich mir die moderne Verwaltung vor.“




Bei der Antragstellung selbst hatte der 30-Jährige keine Schwierigkeiten: Nach sicherer Anmeldung auf der „Dienstleistungsplattform“ des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen über die Internet-Adresse www.eah.hessen.de fand er dort alle Informationen zu seinem Vorhaben und wurde selbsterklärend über Formulare und Eingabefenster zum Abschluss seines Antrags geleitet. Lange: „Nur die erforderlichen Dokumente, zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises, müssen noch an den Einheitlichen Ansprechpartner gefaxt werden.“




Das Land Hessen geht mit seiner Dienstleistungsplattform für den Einheitlichen Ansprechpartner einen anspruchsvollen Weg: Die Plattform gestattet nicht nur Selbständigen, Unternehmern und Freiberuflern die elektronische Antragstellung, sondern sorgt auch für eine ebenso papierlose Anbindung der für die Verfahren zuständigen Stellen bei Städten, Gemeinden, Kreisen und Kammern. Deren Bearbeiter melden sich nach Information durch den Einheitlichen Ansprechpartner auf der Plattform an, holen die Anträge elektronisch ab und stellen sie nach der Bearbeitung ebenfalls elektronisch zum Versand durch den Einheitlichen Ansprechpartnern wieder auf der Plattform ein. Westerfeld: „Damit macht das Land Hessen einen Riesenschritt auf dem Weg hin zu Online-Dienstleistungen für Bürger und Wirtschaft. Dieses Modell soll Schule machen auch für andere Angebote und ist deshalb ein Blick auf die Verwaltung der Zukunft.“




Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners geht auf eine Initiative der Europäischen Union zurück. 2006 verpflichtete die EU alle Mitgliedsstaaten in der Dienstleistungsrichtlinie zur Installation dieser Servicestellen, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren und zum optionalen Angebot einer elektronischen Antragstellung. Diese Forderungen der Dienstleistungsrichtlinie erlangten am 28. Dezember 2009 Geltung.




Das Bundesland entschied sich für die Einrichtung der Servicestelle bei den drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Giessen und Kassel, wo Mitarbeiter mit großer Erfahrung in gewerberechtlichen Fragen für die Information und Unterstützung der Antragsteller, für die Koordination und Überwachung der Verfahren und für die Kommunikation zwischen Antragstellern, Einheitlichem Ansprechpartner und den beteiligten Behörden eingesetzt werden.




Weitere Informationen mit Kontaktdaten, Anleitungen und vielen wertvollen Tipps gibt es unter der Internetadresse www.eah.hessen.de





Giessen, 04. Januar 2010






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