WIESBADEN (mip/r). Das Niveau der Verbraucherpreise in Hessen lag im Januar um 2,0 Prozent höher als vor einem Jahr. Im Dezember und im November hatte die Jahresteuerungsrate 1,3 Prozent betragen. Gegenüber dem Vormonat blieb der Verbraucherpreisindex nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes unverändert, nachdem er im Januar 2006 um 0,6 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken war.
Die Preisentwicklung der einzelnen Produktgruppen verlief im Januar sehr unterschiedlich.
Die Erhöhung des Regelsatzes der Umsatzsteuer zum 1. Januar von 16 auf 19 Prozent hat sicherlich in einigen Bereichen zum Anstieg bzw. zu einem gebremsten Rückgang der Preise beigetragen. Allerdings dürfte der hohe Wettbewerbsdruck und die Furcht, Verbraucher mit Preiserhöhungen zu verprellen, bei vielen Produktgruppen dazu geführt haben, dass im Januar lediglich ein Teil der Umsatzsteuererhöhung in den Preisen weitergegeben oder sogar vorläufig auf eine Überwälzung verzichtet wurde.
Der rückläufige Weltmarktpreis für Rohöl ermöglichte, dass im Januar 2006 die Preise für Kraftstoffe trotz unmittelbarer Weitergabe der höheren Umsatzsteuer an den Verbraucher um 1,1 Prozent unter dem Niveau vom Dezember lagen. Der Heizölpreis sank binnen Monatsfrist um 7,0 Prozent. Für andere Energieträger stiegen im Januar die Preise. Strom wurde mit einem Plus von 6,5 Prozent gegenüber Dezember deutlich teurer, für Gas mussten die Haushalte 2,4 Prozent höhere Preise zahlen.
Obwohl die Kraftstoffpreise im Januar sanken, stieg der Teilindex für Verkehr mit einem Plus von 1,2 Prozent gegenüber Dezember ungewöhnlich kräftig. Dies ist vor allem auf höhere Preise für die Personenbeförderung im Schienenverkehr (plus 5,4 Prozent), für den Kauf neuer Kraftwagen (plus 2,2 Prozent) und für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (plus 3,1 Prozent) zurückzuführen. Die Weitergabe der höheren Umsatzsteuer an den Verbraucher dürfte bei diesen Preisanhebungen eine gewichtige Rolle gespielt haben.
Die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen sind entgegen dem längerfristigen Trend mit einem Plus von 1,6 Prozent gegenüber Dezember ebenfalls merklich gestiegen. Dies deutet ebenfalls auf eine zumindest teilweise Überwälzung der Umsatzsteuererhöhung auf den Verbraucher hin. Die Preise für Bekleidung und Schuhe gingen dem üblichen saisonalen Verlauf entsprechend um 1,0 Prozent gegenüber Dezember zurück. Die Jahresteuerungsrate fiel mit 3,0 Prozent allerdings relativ hoch aus, was vor allem auf deutliche Preissteigerungen für Bekleidung im September zurückzuführen ist. Hier könnte eine Vorwegnahme der Umsatzsteuererhöhung stattgefunden haben.
Möbel und Einrichtungsgegenstände wurden gegenüber Dezember um 1,2 Prozent und gegenüber Januar 2006 um 0,9 Prozent billiger. Der starke Wettbewerb in dieser Branche dürfte eine Weitergabe der höheren Umsatzsteuer bisher verhindert haben. Produkte der Unterhaltungselektronik wurden im Januar zwar entgegen dem längerfristigen Trend um 0,2 Prozent teurer, allerdings kann dies als eine Reaktion auf den deutlichen Preisrückgang im Weihnachtsgeschäft gesehen werden. Gegenüber Januar 2006 fielen die Preise für Unterhaltungselektronik um 6,6 Prozent. Auch in diesem Bereich geben die Zahlen keinen Anhaltspunkt für eine Weitergabe der höheren Umsatzsteuer an den Verbraucher.
Dagegen läßt der relativ hohe Preisanstieg für Haushaltsgeräte um 1,5 Prozent gegenüber Dezember vermuten, dass hier eine zumindest teilweise Überwälzung an den Käufer erfolgte.
Gegenüber Januar 2006 sind die Preise für Haushaltsgeräte um 1,1 Prozent gestiegen.
Das Preisniveau für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke stieg gegenüber Dezember 2006 um 1,2 Prozent, Gemüse verteuerte sich sogar um 10,6 Prozent. Im Vergleich zum Januar 2006 waren Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 2,8 Prozent teurer als vor einem Jahr.
Insbesondere die Preise für Gemüse lagen mit einem Plus von 15,3 Prozent deutlich über dem Vorjahresniveau. Der Umsatz von Nahrungsmitteln wird mit dem unveränderten ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert.
Saisonbedingt starke Preisrückgänge gab es im Januar gegenüber Dezember bei Pauschalreisen (minus 23,6 Prozent) und bei Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen (minus 13,8 Prozent).
Erste Analysen des Hessischen Statistischen Landesamtes deuten darauf hin, dass die Erhöhung der Umsatzsteuer im Januar zu einem Anstieg des Verbraucherpreisindex in der Größenordnung von 0,3 Prozentpunkten geführt hat. Dies ist ein Schätzwert auf der Grundlage einer längerfristigen Verlaufsanalyse von Preisen einzelner Produkte und Produktgruppen. Zur vollständigen Überwälzung des um drei Prozentpunkte gestiegenen Regelsatzes der Umsatzsteuer müssten die Preise der betroffenen Produkte um 2,6 Prozent steigen. Von allen durch den Verbraucherpreisindex erfassten Waren und Dienstleistungen unterliegen 53 Prozent dem regulären Umsatzsteuersatz. Die anderen Produkte werden entweder mit dem unveränderten ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert, wie Nahrungsmittel, oder sie sind von der Umsatzsteuer befreit, wie Mieten. Damit beträgt der maximale Gesamteffekt der Umsatzsteuererhöhung auf den Verbraucherpreisindex knapp 1,4 Prozent, wenn es gelingt, die Steuerlast vollständig an den Endverbraucher weiterzugeben.
Giessen, 30. Januar 2007
Mai 2012
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