WIESBADEN (mip/r). Die rund 3,11 Millionen Erwerbstätigen in Hessen arbeiteten im Jahr 2009 insgesamt über 4,4 Milliarden Stunden. Wie das Hessische Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen mitteilt, waren dies 118 Millionen Arbeitsstunden oder 2,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Damit lag die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden erstmals unter dem Niveau von 1998, dem Beginn der regionalen Arbeitsvolumenberechnungen. Damals waren allerdings nur 2,93 Millionen Erwerbstätige registriert, 184 000 Personen oder 6,3 Prozent weniger als 2009.
Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden entwickelte sich im Berichtsjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr deutlich schlechter als die Zahl der Erwerbstätigen, die nahezu unverändert blieb. Ausschlaggebend hierfür waren der Abbau von Überstunden, tarifvertraglich geregelte vorübergehende Kürzungen der Wochenarbeitszeit, die Reduzierung der Arbeitszeit insbesondere durch die Kurzarbeit sowie die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitiger Abnahme der Zahl der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer.
Die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen betrug im Jahr 2009 rund 1408 Stunden. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 38 Stunden oder 2,6 Prozent. Bundes-weit betrug der Rückgang sogar 40 Stunden oder 2,8 Prozent. Eine solche Verringerung hat es seit Beginn der Arbeitsvolumenberechnungen noch nicht gegeben.
Bei den hier vorgelegten Zahlen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom 13. Januar 2010 basieren, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrech-nung des Bundes und der Länder (AK ETR)“, dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.
Weitere Ergebnisse zum Arbeitsvolumen können auf der Homepage des AK ETR unter www.statistik-hessen.de/erwerbstaetigenrechnung abgerufen werden.
Das Arbeitsvolumen in Hessen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständiger bzw. als mithelfender Familienangehöriger innerhalb Hessens eine auf wirtschaftlichen Er-werb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit nicht zum Arbeitsvolumen. Das Arbeitsvolumen entspricht somit der Anzahl der Stunden, die während des Bezugszeitraums – d. h. im Jahr – tatsächlich am Arbeitsplatz erbracht wurden.
Giessen, 01. Februar 2010
Mai 2012
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