Redaktionsschluss: Dienstag, 09. Februar 2010, 11.00 Uhr
Gesetzentwürfe der Länder
TOP 3 Tierschutz
TOP 4 Vereinfachungen beim Elterngeldvollzug
TOP 5 Operationstechnische Assistenten
TOP 6 Verstümmelung weiblicher Genitalien
TOP 7 Videotechnik im gerichtlichen Verfahren
TOP 8 Entlastung der Gerichte
TOP 9 Bekämpfung von Zwangsheirat
TOP 10 Begrenzung der Prozesskostenhilfe
TOP 11 Kostenrecht im Berufungsverfahren
TOP 12 Kammern für internationale Handelssachen
TOP 51 a+b Gerichtsvollzieherwesen
TOP 52 Stärkung forstwirtschaftlicher Vereinigungen
TOP 53 Integrationsförderung
TOP 54 Opferrente
Verordnungsentwurf der Länder
TOP 13 Düngemittel und Bodenhilfsstoffe
Entschließungsanträge der Länder
TOP 14 Milchquote
TOP 55 Kurzarbeitergeld
TOP 56 Leiharbeitnehmer
TOP 57 Transparenz in der Pflege
TOP 58 Zukunftssicherung der Bahn
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
TOP 2 Haushalt 2010
TOP 16 Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme
TOP 17 Steuerliche EU-Vorgaben
Vorlage aus dem Europäischen Bereich
TOP 29 Allgemeine und Berufliche Bildung
Tagesordnungspunkt 3
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Antrag des Landes Hessen
Drucksache 901/09 (neu)
Hessen beantragt, den vom Bundesrat bereits am 6. Juli 2007 beschlossenen Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, erneut beim Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf beschlossen, um die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren, dem so genannten Schächten, zu verschärfen. Nach dem Willen der Länder sollte eine Genehmigung nur noch erteilt werden, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen auftreten.
Damit reagierte der Bundesrat auf die veränderte Verfassungssituation seit dem "Schächt-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Mai 2002. Seither stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber, zwischen denen durch Änderung des einfachen Rechts ein Ausgleich geschaffen werden sollte.
Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland herzustellen, sah der Gesetzentwurf vor, dass von den getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens nicht durch Landesrecht abgewichen werden dürfte.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat daher zu entscheiden, ob er den unveränderten Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einbringt.
Tagesordnungspunkt 4
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Antrag der Länder Bayern, Saarland
Drucksache 884/09
Bayern und das Saarland beantragen, den vom Bundesrat bereits am 23. Mai 2008 beschlossenen Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, erneut beim Bundestag einzubringen.
Mit dem Gesetzentwurf setzte sich der Bundesrat für Verfahrensvereinfachungen beim Elterngeldvollzug ein. Er wollte hierdurch die langen Wartezeiten bei der Ermittlung des Elterngeldes verkürzen.
Ziel des Gesetzentwurfs war es daher unter anderem, das bisherige sehr aufwändige Verfahren zur Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit durch ein EDV-gesteuertes zu ersetzen und zukünftig aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen zu entnehmen, aus dem ein fiktives Nettoeinkommen berechnet werden sollte. Die fiktive Nettoberechnung sollte sich auf die konkrete Steuerformel und auf Pauschalen bei der Sozialversicherung stützen.
Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass das geltende Verfahren ohne zusätzliches Personal zu unzumutbaren Wartezeiten und zu einer starken Belastung der Länderverwaltung führe. Auch habe der Bundesrechnungshof eine Vereinfachung der Einkommensermittlung eingefordert.
Der Bundesrat regte weiter an, bei Anwendung des Geschwisterbonus insgesamt 375 Euro sowohl auf Einkommensersatz- als auch auf andere Sozialleistungen anrechnungsfrei zu belassen. Zudem schlug er die Beseitigung einiger streitträchtiger Regelungen vor, um die Akzeptanz für das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zu erhöhen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 884/1/09
Der federführende Ausschuss für Familie und Senioren sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf in einer Neufassung beim Bundestag einzubringen. In dieser nehmen die Ausschüsse im Wesentlichen jedoch lediglich Änderungen bei der Ermittlung der Einkünfte vor, die bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen sind. Auch die im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehenen Änderungen bei der Elterngeldstatistik wollen sie nicht mehr weiterverfolgen.
Der Finanzausschuss empfiehlt die erneute Einbringung des unveränderten Entwurfs.
Tagesordnungspunkt 5
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Saarland
Drucksache 28/10
Nordrhein-Westfalen und das Saarland beantragen, den vom Bundesrat bereits am 6. März 2009 beschlossenen Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, erneut beim Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat wollte mit dem Entwurf die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich regeln und zugleich ihre Finanzierung sichern. Er verwies auf den voranschreitenden Fachkräftemangel in den Kliniken und die Notwendigkeit, dieses Berufsbild aufzuwerten.
Operationstechnische Assistenten seien Spezialisten und vereinigten organisatorische sowie medizinisch-technische Fachkenntnisse rund um die operative Betreuung der Patienten. Insbesondere das komplexe Versorgungssystem mache ihren Einsatz erforderlich. Die bestehenden Landesregelungen waren nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Außerdem befürchtete er, dass die Ausbildungsfinanzierung mit Blick auf die Einführung des an Fallgruppen orientierten Abrechnungssystems nicht mehr gesichert sei.
Entsprechende Übergangsvorschriften sollten dafür sorgen, dass auch diejenigen adäquate Arbeitsplätze finden, die ihre Ausbildung noch unter den alten Bedingungen abgeschlossen haben.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat daher zu entscheiden, ob er den unveränderten Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einbringt.
Tagesordnungspunkt 6
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Drucksache 867/09
Die antragstellenden Länder möchten verhindern, dass die äußeren Genitalien von Frauen und Mädchen durch Beschneidung oder auf andere Weise verstümmelt werden. Daher wollen sie derartige Handlungen als eigenen Straftatbestand normieren und auch Auslandstaten in die Strafbarkeit einbeziehen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Strafverfolgungsverjährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.
Hierdurch würde nach Darstellung der Antragsteller jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt und ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft. Als Strafmaß soll eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren oder - in minder schweren Fällen - von sechs Monaten bis zu fünf Jahren festgesetzt werden.
Die Länder betonen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen darstellt. In Deutschland seien ca. 20.000 Frauen betroffen. Ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund müssten als gefährdet gelten, dieser Praxis - beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie - unterworfen zu werden.
Der Staat sei verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen. Neben außerstrafrechtlichen Maßnahmen und Hilfen gehörte dazu eine eindeutige, unmissverständliche und in ihrer Höhe der Schwere der Tat entsprechende Strafdrohung.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 867/1/09
Die Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 7
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
Antrag des Landes Hessen
Drucksache 902/09
Hessen beantragt, den vom Bundesrat bereits am 20. Dezember 2007 beschlossenen Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, erneut beim Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat wollte mit dem Gesetzentwurf Gerichtsverfahren mit Hilfe von Videokonferenztechnik beschleunigen und wirtschaftlicher durchführen.
Zeitgleiche Bild- und Tonübertragungen sollten auch Abwesenden die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen. Die Länder wollten unter anderem erreichen, dass Verfahrensbeteiligte, wie zum Beispiel Parteien, Anwälte, Dolmetscher, Zeugen und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies hätte aus Sicht des Bundesrates Reisekosten und Zeitaufwand vermindert und die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtert. Der Gesetzentwurf richtete daher sämtliche gerichtlichen Verfahrensordnungen umfassend auf die verfügbaren qualitativ hochwertigen technischen Möglichkeiten der Videokonferenztechnik aus.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat daher über eine erneute Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag zu entscheiden.
Tagesordnungspunkt 8
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes
Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 883 /09
Den vorliegenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat bereits am 22. September 2006 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat die Vorlage wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt. Bayern beantragt daher, den Entwurf erneut dem Bundestag zuzuleiten.
Der Bundesrat wollte die Möglichkeit schaffen, pensionierte Justizmitarbeiter reaktivieren zu können, um die hohe Arbeitsbelastung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu reduzieren. Ziel war es, den Erfahrungsschatz von Ruhestandsbeamten zu nutzen und gleichzeitig die aktiven Gerichtsmitarbeiter zu entlasten. Bei Vorliegen eines dringenden dienstlichen Bedürfnisses sollten - auf ausschließlich freiwilliger Basis - ehemalige Staats- oder Amtsanwälte Verhandlungstermine am Amtsgericht in einfach gelagerten Fällen wahrnehmen und pensionierte Rechtspfleger zum Beispiel bei systematischen Registerumschreibungen oder Zwangsversteigerungsverfahren aushelfen können.
Bayern wünscht eine sofortige Entscheidung in der Sache. Da Ausschussberatungen nicht stattgefunden haben, hat der Bundesrat darüber zu befinden, ob er den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einbringt.
Tagesordnungspunkt 9
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz)
Antrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen
Drucksache 36/10
Den vorliegenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat bereits am 10. Februar 2006 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat die Vorlage wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt. Baden-Württemberg und Hessen beantragen daher, den Entwurf erneut dem Bundestag zuzuleiten.
Der Entwurf sah unter anderem vor, einen neuen Tatbestand der Zwangsheirat in das Strafgesetzbuch einzuführen. Danach sollte sich strafbar machen, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt oder diese Person durch Ausnutzung einer Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit zur Eingehung der Ehe bringt. Die Tat sollte mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. In minderschweren Fällen war eine Strafandrohung von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Den Opferschutz wollte der Bundesrat durch mehrere Änderungen im Zivilrecht ergänzen und zum Beispiel die Antragsfrist für die Aufhebung einer durch widerrechtliche Drohung zu Stande gekommenen Ehe von einem auf drei Jahre erweitern. Auch war vorgesehen, dass es für den Unterhaltsanspruch des genötigten Ehegatten bei Aufhebung der Ehe nicht mehr darauf ankomme, dass die Drohung vom Ehegatten ausging oder dieser von ihr gewusst hat. Das Ehegattenerbrecht sollte in solchen Fällen ausgeschlossen werden, in denen der überlebende Ehegatte um die Aufhebbarkeit seiner Ehe wegen einer Zwangsverheiratung wusste, auch wenn das gerichtliche Aufhebungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde.
Die antragstellenden Länder wünschen eine sofortige Entscheidung in der Sache. Da Ausschussberatungen nicht stattgefunden haben, hat der Bundesrat darüber zu befinden, ob er den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einbringt.
Tagesordnungspunkt 10
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG)
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein
Drucksache 37/10
Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein beantragen, den vom Bundesrat bereits am 19. Mai 2006 beschlossenen Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, erneut in den Bundestag einzubringen.
Die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe sollten möglichst umgehend und dauerhaft begrenzt werden. Der Bundesrat sah hierzu drei Maßnahmenpakete vor.
Zum einen wollte er die Versagung der Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Rechtsverfolgung und entsprechender Beweisanträge erleichtern.
Eine zweite Maßnahme betraf die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Dabei sollten sich zunächst die Grundfreibeträge an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben regten die Länder an, die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu zu bestimmen und die Obergrenze für die Anzahl der zu leistenden Raten aufzuheben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen abzugelten, sollte eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügten.
Drittens wollte der Bundesrat durch geänderte Verfahrensvorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Hierzu schlug er vor, den Gerichten unter anderem Auskunftsansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einzuräumen.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die Länder müssen daher entscheiden, ob sie den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einbringen.
Tagesordnungspunkt 11
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Drucksache 38/10
Den vorliegenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat bereits am 30. März 2007 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat die Vorlage wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt. Baden-Württemberg beantragt daher, den Entwurf erneut dem Bundestag zuzuleiten.
Mit dem Gesetzentwurf wollte der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen und auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht einführen. Dies ist nach geltendem Recht nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung sollte verhindert werden, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern, ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein. Hierdurch erhoffte sich der Bundesrat eine Minderung der Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle. Für finanziell bedürftige Parteien sah der Entwurf Sonderregelungen vor.
Außerdem wollte der Bundesrat verhindern, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens durch Zahlung unbegrenzt hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen können. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte war erst im Zweiten Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden und sollte nach dem Willen der Länder wieder aufgehoben werden, da sie ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien sei. Da Kontrollmechanismen fehlten, sah der Bundesrat eine Missbrauchsgefahr.
Baden-Württemberg wünscht eine sofortige Entscheidung in der Sache. Da Ausschussberatungen nicht stattgefunden haben, hat der Bundesrat darüber zu befinden, ob er den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einbringt.
Tagesordnungspunkt 12
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg
Drucksache 42/10
Nordrhein-Westfalen und Hamburg möchten bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können.
In Deutschland gebe es zahlreiche Richter, die diese Sprache hervorragend beherrschten und in der Lage seien, eine mündliche Verhandlung entsprechend zu führen.
Obwohl das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genießen würden, leidet der Gerichtsstandort Deutschland nach Darstellung der Antragsteller bisher darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei.
Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten - zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen - zumeist im Ausland ausgetragen würden.
Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Februar zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 51
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a)
Drucksache 48/10
b) Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Drucksache 49/10
Anträge der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
Die beiden zusammenhängenden Vorlagen entsprechen Gesetzentwürfen, die der Bundesrat bereits am 11. Mai 2007 in den Bundestag eingebracht hatte. Diese sind wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen. Die antragstellenden Länder beabsichtigen daher, beide Vorlagen erneut dem Bundestag zuzuleiten.
Mit den Gesetzentwürfen wollte der Bundesrat Gläubigern dazu verhelfen, ihre gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen. Grundlegende Neuerung des Reformvorschlags war, dass zukünftig Gerichtsvollzieher nicht mehr zwingend Beamte sein müssen. Deren Aufgaben sollten auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden können, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig wären. Dabei sollten neue Leistungsanreize geschaffen werden, die im geltenden System der aufwändigen, umstrittenen und konfliktträchtigen Bürokostenentschädigung nicht möglich sind. Geplant war, dem Gläubiger die Auswahl zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern zu ermöglichen. Durch die Privatisierung sollten auch die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um den Sparzwängen der Länderhaushalte Rechnung zu tragen.
Von der umfassenden strukturellen Reform des Gerichtsvollzieherwesens erhoffte sich der Bundesrat Bürokratieabbau und Verbesserungen bei der Umsetzung von Gerichtsurteilen, insbesondere eine stärkere Orientierung am Vollstreckungserfolg. Auch sollten die wegen der Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher häufig langen Wartezeiten der Gläubiger verkürzt werden.
Um die Aufgabenübertragung zu ermöglichen, wollten die Länder das Grundgesetz und verschiedene andere Vorschriften - vor allem das Gerichtsvollziehergesetz - ändern. Da die Verfassung nur mit Zweidrittelmehrheit und nicht zusammen mit einfachgesetzlichen Normen veränderbar ist, bedurfte es zwei getrennter Gesetzentwürfe.
Die antragstellenden Länder haben eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt. Der Bundesrat hat daher in seiner Plenarsitzung am 12. Februar 2010 über die erneute Einbringung der unveränderten Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag zu entscheiden.
Tagesordnungspunkt 52
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
Antrag des Landes Niedersachsen
Drucksache 51/10
Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits am 3. April 2009 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser war jedoch wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen. Niedersachsen beantragt, den Entwurf erneut dem Bundestag zuzuleiten.
Der Bundesrat wollte die Wettbewerbsfähigkeit forstwirtschaftlicher Vereinigungen stärken und diesen die Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu den bisherigen Aufgaben das Holz ihrer Mitglieder zu vermarkten. Zur Begründung verwiesen die Länder auf die zunehmende Marktkonzentration in der Holzindustrie. Da der Holzverkauf die wesentliche Einnahmequelle von Waldbesitzern sei, müsse das Aufgabenspektrum der Vereinigungen erweitert werden. Andernfalls könnten diese nicht erfolgreich bestehen.
Darüber hinaus beabsichtigte der Bundesrat, mit seinem Vorstoß die nachhaltige Nutzung bestimmter landwirtschaftlicher Flächen zu sichern. So sollten Flächen, die mit schnellwachsenden Baumarten bepflanzt sind (Kurzumtriebsplantagen) oder die neben dem Baumbestand gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (Agroforstsysteme) nicht mehr unter das Bundeswaldgesetz fallen, da sie anders bewirtschaftet werden müssten als Waldgebiete.
Niedersachsen hat eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt. Der Bundesrat hat daher zu entscheiden, ob er den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einbringt.
Tagesordnungspunkt 53
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung
Antrag des Landes Niedersachsen
Drucksache 50/10
Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits am 7. November 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen. Niedersachsen beantragt daher, den Entwurf erneut dem Bundestag zuzuleiten.
Der Bundesrat wollte Jugendlichen mit Migrationshintergrund den Weg in die Berufsausbildung erleichtern. Er hatte deshalb die Einführung eines speziellen Integrationskurses vorgesehen. Hierdurch sollten Jugendliche bereits im letzten Jahr ihrer Schulausbildung eine berufsbezogene Förderung erhalten, die die Vermittlung von Bildungssprache und berufsrelevanter Informationen vorsah.
Die bestehenden Fördermöglichkeiten waren aus Sicht der Länder unzureichend. Da sie erst nach Abschluss der Schule in Anspruch genommen werden dürfen, verzögerten sie den Übergang von der Schule in die Ausbildung. Der Bundesrat betonte, dass gerade Jugendliche mit Migrationshintergrund frühzeitig gefördert werden müssten. Nur so hätten sie eine Chance, auch solche Berufe zu erlangen, die mit guten Verdienst- und Aufstiegschancen verbunden seien.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die Länder entscheiden daher in der Plenarsitzung am 12. Februar 2010, ob sie den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einbringen.
Tagesordnungspunkt 54
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Antrag der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
Drucksache 65/10
Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beantragen, den vom Bundesrat bereits am 15. Mai 2009 beschlossenen Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat, erneut in den Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat wollte die Berechnungsgrundlagen der sogenannten Opferrente dahingehend verändern, dass Anspruchsberechtigte mit Kindern künftig nicht mehr benachteiligt sind.
Nach dem geltenden Recht erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR auf der Grundlage des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit der rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben und wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Hierbei ist eine Einkommensgrenze festgelegt, bei der auch das Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Dies führt dazu, dass die Grenze zuweilen überschritten wird und somit kein Anspruch auf die Opferrente besteht. Der Bundesrat wollte daher das Kindergeld nicht mehr dem Einkommen des Anspruchsberechtigten, sondern dem Einkommen des jeweiligen Kindes zurechnen. Außerdem sollte ein Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder eingeführt werden. Zudem wollte er erreichen, dass jede zulässige und angemessene betriebliche Altersvorsorge vom Einkommen abgezogen werden kann.
Die besondere Zuwendung war aus Sicht des Bundesrates jedoch nicht mehr an Personen zu gewähren, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen - außerhalb des Rehabilitierungszusammenhangs begangenen - Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Die Länder betonten, dass die Opferrente der besonderen Würdigung und Anerkennung des Widerstandes ehemaliger politischer Häftlinge gegen das SED-Unrechtsregime dienen soll und daher nicht Straftätern zu gewähren sei, deren Taten auch nach bundesdeutschem Recht strafwürdig sind.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat daher zu entscheiden, ob er den unveränderten Gesetzentwurf erneut dem Bundestag zuleitet.
Tagesordnungspunkt 13
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 16/10
Nordrhein-Westfalen möchte die Überwachung der Anwendung und Abgabe von Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen weiter verbessern. Das Land hält hierzu die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für notwendig, da die derzeitige Rechtslage nicht zufriedenstellend sei.
In dem Verordnungsantrag werden daher unter anderem Maßnahmen zur besseren Erfassung der Abgabe von Gülle durch flächenlose Betriebe und zur Kontrolle über den Verbleib eingeführter Düngemittel vorgeschlagen. Diese Maßnahmen beinhalten die Einführung von drei neuen Informationspflichten (Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Meldepflichten) für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen.
Zudem möchte Nordrhein-Westfalen die Landesregierungen ermächtigen, weitergehende Regelungen durch Landesrecht vorsehen zu können.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 12. Februar 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 14
Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Drucksache 772/05
Mit dem Entschließungsantrag wollten Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Bundesregierung bereits im Oktober 2005 auffordern, die Saldierung der Milchquoten auf Molkereiebene entfallen zu lassen und zeitgleich eine bundesweite Handelbarkeit für Milchquoten einzuführen.
Zur Begründung führten die antragstellenden Länder aus, dass der Wegfall der Molkereisaldierung zu mehr Abgabengerechtigkeit führen und Umgehungen sowie systematische Überlieferungen durch kurzfristigen Molkereiwechsel verhindern würde. Außerdem würde die bundesweite Handel- und Übertragbarkeit für Milchquoten ein betriebliches Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ermöglichen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 21/10
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in modifizierter Form zu fassen.
Er möchte die Bundesregierung nunmehr bitten, zum 1. April 2010 die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweite Handelbarkeit von Milchquoten zu schaffen. Gleichzeitig sei das bestehende Milchquotensystem von nicht mehr zeitgemäßen Beschränkungen und Fristen zu befreien.
Der Ausschuss betont, dass das Milchquotensystem zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Milcherzeuger weiter flexibilisiert werden müsse, zumal keine Zweifel am Auslaufen der Milchquotenregelung im Jahre 2015 bestünden. Es mache daher keinen Sinn, auf dem Wege des Ausstiegs aus dem Milchquotensystem weiter an engen und die Umstrukturierung behindernden Bindungs-, Bewirtschaftungs- und Übertragungsbeschränkungen sowie Fristen im Milchquotenrecht festzuhalten.
Tagesordnungspunkt 55
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nach § 421t Absatz 1 Nr. 3 SGB III in Verbindung mit der Dauer des Leistungsumfangs des Kurzarbeitergeldes nach § 177 Absatz 3 SGB III
Antrag der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz
Drucksache 880/09
Das Saarland und Rheinland-Pfalz möchten die rechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld weiter verbessern.
Mit einem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung daher unter anderem aufgefordert werden, die zurzeit bestehende dreimonatige Anspruchslücke für den Bezug von Kurzarbeitergeld zu schließen.
Nach geltender Rechtslage ist ein nahtloser Übergang von einem bestehenden in einen weiteren Anspruchszeitraum nicht möglich. Eine neue Bezugsfrist beginnt nach den geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuches erst dann, wenn seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld geleistet wurde, drei Monate vergangen sind und die Anspruchsvoraussetzungen erneut vorliegen. Diese Anspruchslücke sollte nach Ansicht der antragstellenden Länder einmalig aufgehoben werden, um einen nahtlosen Übergang beim erneuten Bezug von Kurzarbeitergeld ab 2010 gewährleisten und die wirtschaftliche Existenzfähigkeit betroffener Betriebe in der aktuell herrschenden Wirtschaftskrise sicherstellen zu können.
Um ausreichende Planungssicherheit für die Betriebe ab 2010 zu schaffen, soll darüber hinaus beim nahtlosen Übergang in einen erneuten Bezug von Kurzarbeitergeld die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem ersten Kalendermonat sichergestellt werden.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 880/1/09
Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen, da der Finanzausschuss seine Beratungen vertagt hat. Das Saarland beantragt jedoch, bereits in der Plenarsitzung am 12. Februar 2010 eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
Während der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt, die Entschließung in unveränderter Form zu fassen, schlägt der Wirtschaftsausschuss die Annahme in einer etwas abgeschwächten Neufassung vor. Er möchte die Bundesregierung unter anderem auffordern, bis Juli dieses Jahres eine Anschlussregelung zur Fortsetzung von Kurzarbeit für solche Unternehmen zu treffen, für die ab Ende 2010 ein Auslaufen der Förderung durch das Erreichen der maximalen Bezugsdauer von 24 Monaten droht.
Tagesordnungspunkt 56
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Drucksache 62/10
Rheinland-Pfalz und Bremen möchten die Verdrängung von Stammbelegschaften durch deutlich schlechter bezahlte Leiharbeitnehmer unterbinden. In einer Entschließung wollen sie daher die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die im Fall "Schlecker" deutlich gewordenen Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschlossen werden.
Der geforderte Gesetzentwurf soll unter anderem sicherstellen, dass für Leiharbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld" ohne Ausnahme gilt und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird. Auch dürften Leiharbeitnehmer nicht mehr allein für die Dauer ihres Einsatzes in einem Entleihunternehmen befristet beschäftigt werden.
Die antragstellenden Länder vertreten die Auffassung, dass Unternehmen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der derzeitigen Form zu einer drastischen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten nutzen könnten.
Eine weitere Verdrängung von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer sei den betroffenen Mitarbeitern jedoch nicht zuzumuten. Mögliche Maßnahmen dürften nicht mit dem Hinweis auf eine angeblich erforderliche Überprüfung um Monate verzögert werden. Daher sei umgehend eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 zunächst vorgestellt und im Anschluss den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 57
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 63/10
Rheinland-Pfalz setzt sich für einheitliche Standards zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen ein. Es will die Bundesregierung in einer Entschließung auffordern, die bislang geschaffenen Transparenzsysteme im Sinne der Verbraucher weiter zu entwickeln, um die Pflegequalität zuverlässig und bundesweit vergleichbar abzubilden. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Systeme "ambulant" und "stationär" seien hierzu noch nicht hinreichend geeignet. Sowohl die Kriterien als auch die Bewertungssystematik könnten zu ungerechtfertigten Ergebnissen führen.
Die vereinbarten Kriterien und die Systematik des Transparenzverfahrens müssten daher einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Dabei sei dafür Sorge zu tragen, dass die Systematik nicht zu einer Benachteiligung ambulanter Pflegedienste gegenüber stationären Pflegeeinrichtungen führt.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 12. Februar 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 58
Entschließung des Bundesrates "Zukunft der Bahn sichern"
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 64/10
Rheinland-Pfalz möchte dazu beitragen die Zukunft der Bahn zu sichern. Es will die Bundesregierung auffordern, die zu den bahnpolitischen Forderungen der Länder notwendigen Prüfungen unter deren Einbeziehung unverzüglich einzuleiten und schnellstmöglich die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Nach Ansicht des antragstellenden Landes ist zum Beispiel die Schieneninfrastruktur seit Jahren unterfinanziert. Dies zeige sich besonders deutlich in der kürzlich veröffentlichten Streichliste der Deutschen Bahn AG, die wesentliche Projekte als mittelfristig nicht finanzierbar darstelle.
Das Land betont, dass eine angemessene Finanzausstattung für die Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsangebote unabdingbar sei, um das Gesamtsystem Schiene für die Herausforderungen der Zukunft leistungsfähig zu halten und weiter zu entwickeln.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.
Tagesordnungspunkt 2
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Drucksache 1/10
Die Bundesregierung legt den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans für das Jahr 2010 vor. Gleichzeitig mit der Zuleitung an den Bundesrat wurde die Vorlage in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung des Entwurfs erfolgte dort bereits am 19. Januar 2010.
Das Gesamtvolumen des aktuellen Bundeshaushalts soll 325,4 Milliarden Euro betragen. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme von 85,8 Milliarden Euro überschreitet die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten maßgeblichen Investitionen (ca. 28,7 Milliarden Euro) um rund 57,1 Milliarden Euro.
Nach Ansicht der Bundesregierung wird im Jahr 2010 die ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts anhalten.
Es sei davon auszugehen, dass die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten auch im Jahr 2010 in hohem Maße unterausgelastet blieben. Hierdurch müsse damit gerechnet werden, dass die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2010 um etwa 640 000 Personen auf 4,1 Millionen Personen ansteigen und die Zunahme der Arbeitslosigkeit damit im Jahresdurchschnitt 2010 rund dreimal so hoch wie im Jahr 2009 liegen könne.
Die beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise machten daher eine vorübergehende und deutliche Erhöhung der Neuverschuldung unumgänglich.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 1/1/10
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage Stellung zu nehmen.
Er erkennt an, dass vor dem Hintergrund der aktuell angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation für den Haushaltsplan des Bundes 2010 ein starker Anstieg der Nettokreditaufnahme nicht zu vermeiden war.
Die Inkaufnahme dieser hohen Kreditaufnahme entbinde den Bund allerdings nicht von der Verpflichtung, im Sinne nachhaltiger und langfristiger tragfähiger Haushalte die richtigen Weichenstellungen mit Blick auf künftige Generationen vorzunehmen. So sei es zur Erfüllung der Anforderungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, vor allem aber zur Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse erforderlich, die Neuverschuldung des Bundes in den Folgejahren zurückzuführen.
Der Ausschuss erwartet, dass der Bund die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen in künftigen Bundeshaushalten ohne Lastenverlagerungen auf die Haushalte anderer staatlicher Ebenen realisiert. Auch dürften neue Maßnahmen, die die Haushaltslage der Länder und ihrer Kommunen maßgeblich berührten, die Länder nicht daran hindern, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.
Tagesordnungspunkt 16
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG)
Drucksache 3/10
Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland noch nicht überwunden. Die Folgewirkungen beschränkten sich nicht allein auf den Bereich der Wirtschaft. Betroffen seien auch die Arbeitnehmer und ihre vom Verlust betroffenen oder bedrohten Arbeitsplätze. In diesem Zusammenhang reiße die Krise auch spürbare Lücken in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.
Vor diesem Hintergrund gelte es, die erforderlichen Sofortmaßnahmen zu treffen, um unter anderem krisenbedingte Einnahmeausfälle der Sozialversicherungssysteme aufzufangen sowie im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Betroffenen im Falle des Arbeitsplatzverlustes besser zu schützen. Hierzu sollen die Freibeträge für Altersvorsorgevermögen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 250 auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr angehoben werden.
Um den Beitragssatz zur Arbeitsförderung stabil zu halten, soll darüber hinaus das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2010 in einen Zuschuss umgewandelt werden, wodurch der Bund auf Rückzahlungen von voraussichtlich rund 16 Milliarden Euro verzichtet würde. Der Gesundheitsfonds soll einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro erhalten.
Schließlich enthält der Gesetzentwurf ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter, dass eine Grünland- und eine Kuhprämie umfasst.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 3/1/10
Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Sie begrüßen grundsätzlich die geplante Anhebung der Freibeträge für Altersvorsorgevermögen. Damit würde der Vermögensschutz für geldwerte Ansprüche, die unwiderruflich der Altersvorsorge dienen, wesentlich verbessert, die eigenständige Altersvorsorge gefördert und Armut im Alter vorgebeugt.
Zugleich weisen sie jedoch darauf hin, dass nachvollziehbare und transparente Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen sowie zu einem Kostenausgleich fehlten. Insbesondere bestünden erhebliche Zweifel, was die prognostizierten Mehrbelastungen in Höhe von jährlich 80 bis 90 Millionen Euro für die Kommunen anbelangt. Der Bund solle daher die im Gesetzentwurf getroffene Kostenschätzung und -aufteilung nochmals kritisch überprüfen sowie gegebenenfalls korrigieren und schlüssig darlegen, inwieweit Kosten beim Bund und den Kommunen entstünden.
Beide Ausschüsse betonen mit Nachdruck, dass den Kommunen infolge der Anhebung der Freibeträge keine finanziellen Nachteile entstehen dürften. Gegebenenfalls sei eine außerordentliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu prüfen, um eine vollständige Kompensation der Mehrbelastung zu erreichen.
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Tagesordnungspunkt 17
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Drucksache 4/10
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung mehrerer bedeutender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die im Jahr 2009 ergangen sind und Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht haben.
So soll unter anderem die Zulageberechtigung für die Inanspruchnahme der "Riester"-Förderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden. Auf diese Weise stünde allen in den betreffenden Altersicherungssystemen pflichtversicherten Grenzarbeitnehmern - auch wenn sie im Ausland leben - unabhängig von ihrem konkreten steuerrechtlichen Status die Zulageberechtigung zu. Außerdem könnte das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen auch für die Anschaffung einer im EU-Ausland gelegenen selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Auch müssten die Zulageberechtigten künftig keine Rückforderung der steuerlichen Forderung mehr befürchten, wenn sie in das EU-Ausland verziehen.
Darüber hinaus dehnt der Entwurf die Abziehbarkeit von Spenden aus. Demnach wären auch Zuwendungen an Einrichtungen privilegiert, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind.
Post-Universaldienstleistungen, die eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen sicherstellen, sollen von der Umsatzsteuer befreit w
Mai 2012
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