GIESSEN (mip/r). „In jedem Geschäft, das Batterien verkauft, können Batterien zurückgegeben werden“ erklärte Dirk Oßwald als zuständiger Abfallwirtschaftsdezernent des Landkreises Giessen in einer Pressemitteilung von heute.
„Meist stehen im Eingangsbereich der Geschäfte ein oder mehrere gekennzeichnete Kartons für alte Batterien bereit“, fügte Gabriele Girschick, Sachbearbeiterin der Abfallwirtschaft des Landkreises, hinzu.
Durch das Auswechseln der Altglasbehälter zum Jahresbeginn 2010 entfällt für viele Bürgerinnen und Bürger die bequeme und leicht erreichbare Möglichkeit, Batterien im Batteriefach des Glascontainern zu entsorgen.
Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus über den Handel oder auf umweltverträglichem Weg zu entsorgen. Handel und Hersteller wiederum sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen.
Seit 01. Dezember 2009 gilt das neue „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“; kurz BattG. Mit diesem Gesetz wurde die europäische Batterierichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Neben den Rücknahmemöglichkeiten im Handel können Altbatterien beim Schadstoffmobil des Landkreises Giessen ebenso wie im Abfallwirtschaftszentrum in der Lahnstraße 220 in Giessen kostenlos abgegeben werden. Die Route des Schadstoffmobils und die Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftszentrums finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Landkreises.
Giessen, 02. März 2010
Februar 2012
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