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Arzneimittel aus dem Internet - ein Risiko?


FRANKFURT / Main (mip/r).               „Arzneimittel aus dubiosen Quellen im Internet zu bestellen, zu beziehen oder zu konsumieren, ist gefährlich. Viele Arzneimittel unterliegen nicht umsonst der Verschreibungspflicht. Die Einnahme solcher Arzneimittel erfordert zwingend eine ärztliche Überwachung“, warnte Jürgen Banzer, hessischer Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, heute auf der Pressekonferenz zu den Risiken bei Arzneimittelbestellungen über das Internet.




Es sei ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelbestellungen aus dem Internet zu verzeichnen. „Nicht überprüfbare Anbieter verkaufen verschreibungspflichtige Medikamente preisgünstig ohne die Vorlage einer Verschreibung“, so Jürgen Banzer. Bei den illegalen Einfuhren handele es sich zu 80 Prozent um Potenz-, Schlankheits-, und Haarwuchsmittel.




Grund für den Anstieg dürfte neben der Verbreitung des Internets in nahezu allen Bevölkerungsschichten die Annahme sein, Versandhandel mit Arzneimitteln sei generell erlaubt. „Dies gilt aber nur für den Versandhandel innerhalb Deutschlands und aus bestimmten EU-Staaten“, sagte der Minister. Bestellte und bezahlte Ware aus Nicht-EU-Ländern wird vom Hauptzollamt Frankfurt-Flughafen angehalten. In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen das so genannte Verbringungsverbot nach dem Arzneimittelgesetz vor. Der Käufer muss mit einer Geldbuße rechnen „Aber auch wenn die Medikamente nicht entdeckt werden, entsteht ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko“, sagte der Minister.



Bei der Bestellung wird nicht berücksichtigt, dass es sich dabei oftmals um minderwertige, gefälschte und unter Umständen auch gesundheitsschädigende Präparate handelt. „Wichtig ist die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gefahren bei Arzneimittelbestellungen über das Internet“, so der Minister. Deswegen sollten Arzneimittelbestellungen über das Internet nur bei zugelassenen Versandapotheken vorgenommen werden.






Informationen:


Die Einfuhr nicht in Deutschland oder der EU zugelassener Arzneimittel ist nach dem Arzneimittelgesetz verboten (Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz). Die Anzahl der festgestellten Einfuhrverstöße ist innerhalb der letzten zwei Jahre erheblich angestiegen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Jahr 2007 387 Verstöße festgestellt, im Jahr 2008 waren es 1.028 und im Jahr 2009 stieg die Zahl auf 13.750 Verstöße. Die Behörde ist in Hessen für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständig und hat mit dem Frankfurter Flughafen einen der größten Umschlagplätze für Fracht und Post vor Ort.


Grund für den Anstieg der Einfuhrverstöße ist neben der flächendeckenden Verbreitung des Internets auch die Tatsache, dass Krankenkassen insbesondere die Kosten für Lifestyleprodukte nicht erstatten. Dubiose Anbieter verkaufen verschreibungspflichtige Ware auch ohne Vorlage einer Verschreibung, meistens auch zu erheblich günstigeren Preisen.


Von den im Internet bestellten Arzneimitteln sind 80 Prozent der Gruppe der Lifestyleprodukte zuzuordnen. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Potenzmittel (ca. 75 Prozent), Schlankheitsmittel (ca. 20 Prozent) und Haarwuchsmittel (5 Prozent). Bezieher dieser Lifestyleprodukte müssen vom Regierungspräsidium Darmstadt mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.


Fast 20 Prozent der im Internet bestellten Arzneimittel sind so genannte Grauzonenprodukte. Die Definition, was ein Arzneimittel ist, ist innerhalb der EU einheitlich geregelt, stimmt aber nicht zwangsläufig mit den Definitionen anderer Staaten wie USA, China und Indien überein. Ein Abgrenzungsproblem ergibt sich häufig gegenüber den Nahrungsergänzungsmitteln. Da dem Zoll die pharmazeutische Sachkenntnis für eine solche Abgrenzung fehlt, werden in Zweifelsfällen die Produkte oder eine Kopie der Kennzeichnung dem Regierungspräsidium zur Beurteilung vorgelegt.


Die Gefährdungen durch solche Präparate sind sehr unterschiedlich. Ein Mindergehalt an Wirkstoffen ist kein Einzelfall. Stichprobenhafte Untersuchungen des Regierungspräsidium Darmstadt bei Potenzmitteln ergaben Mindergehalte der Wirkstoffe Sildenafil und Tadalfil bei 50 Prozent der untersuchten Proben. Bei zwei weiteren Proben war nicht der deklarierte Wirkstoff Vardenafil, sondern ein anderes Potenzmittel enthalten.



Untersuchungen von Schlankheitsmitteln, die als rein pflanzlich beworben wurden, ergaben bei zwei Produkten, dass sie den hochwirksamen und verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sibutramin enthielten. Dieser Wirkstoff war in den untersuchten Proben teilweise bis hin zur dreifachen Menge des in Deutschland zugelassenen Präparates enthalten. Die betroffenen Frauen nahmen zwar ab, hatten jedoch teilweise mit schweren Nebenwirkungen zu kämpfen. In Einzelfällen wurden Krankenhausaufenthalte erforderlich Inzwischen wurden Präparate mit dem Wirkstoff Sibutramin auf Empfehlung der europäischen Zulassungsbehörden vorsorglich vom Markt genommen.





Giessen, 10. März 2010







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