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Gerhard Merz (SPD): Kinderschutz ist auch Auftrag der Schule




GIESSEN (mip/r).            Für eine Verankerung des Kinderschutzes im Hessischen Schulgesetz und für eine Verstärkung des Kinderschutzes an den hessischen Schulen hat sich der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerhard Merz, heute in einer Pressemitteilung ausgesprochen.




„Millionen Eltern, die den Schulen jeden Tag ihre Kinder anvertrauen, erwarten, dass dort alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zum Schutz ihrer Kinder getroffen werden. Andererseits können Schulen selbst einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch leisten, wenn sie dazu fachlich und personell in die Lage versetzt werden“, so Merz, der auch stellvertretender bildungspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.



Die pädagogischen Fachkräfte in den Schulen müssten für die Belange des Kinderschutzes stärker sensibilisiert und qualifiziert werden. „Lehrerinnen und Lehrer müssen Symptome bei Kindern einschätzen können und es muss ihnen dann ein klares, innerhalb der Schule und mit den Jugendämtern abgestimmtes Handlungsszenario zur Verfügung stehen. Schule muss genau wie die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe den Kinderschutz als ihre ureigene Verantwortlichkeit verstehen, denn sie ist die einzige Institution, die alle Kinder durchlaufen. Um diese Verantwortlichkeit deutlich zu machen, ist eine Aufnahme des Kinderschutzes in das Hessische Schulgesetz sicher eine Voraussetzung“, sagte Merz unter Verweis auf eine entsprechende Regelung im nordrhein-westfälischen Schulgesetz.





In einem Dringlicher Berichtsantrag verlangt die SPD- Fraktion Auskunft von der Landesregierung darüber, inwieweit die hessischen Schulen rechtlich verpflichtet sind, in Fällen gem. § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), d.h. in Fällen, in denen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, tätig zu werden und ob es in solchen Fällen besondere rechtliche Vorschriften und landesweit verbindliche fachliche Standards im Hinblick auf eine angemessene Vorgehensweise gibt. Weiter verlangt die SPD-Landtagsfraktion Auskunft darüber, ob es Vereinbarungen zwischen den hessischen Schulen und Jugendämtern über eine fachlich und rechtlich angemessene Vorgehensweise und über die Verfahren der Kooperation zwischen beiden gibt, welche Rolle Fragen des Kinderschutzes derzeit in der Lehreraus- und Fortbildung spielen und welche einschlägigen Qualifizierungs- und Beratungsangebote es derzeit an und für Schulen gibt.





Mit ihrem Berichtsantrag wolle die SPD - vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte – die Perspektive erweitern. „Eine rein anlassbezogene Diskussion greift zu kurz. Kinderschutz muss zum zentralen Thema auch an Schulen werden. Damit die Schule hier wirksam handeln kann, bedarf es klarer Regelungen und hoher Professionalität. Dies wird nur zu erreichen sein, wenn klar gestellt ist, dass Kinderschutz nicht eine bloße Zusatzaufgabe ist, sondern ein originärer gesetzlicher Auftrag“, teilte Merz mit.





Giessen, 10. März 2010

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