GIESSEN (mip/r). Am Mittwochabend der vergangenen Woche trafen sich im Bürgerhaus Giessen-Wieseck die Mitglieder des Unterbezirksvorstands und Vertreter aller Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften der SPD im Landkreis Giessen, der sogenannte kleine Parteitag. Auf der Tagesordnung standen die Verabschiedung der Programmthesen zur Kommunalwahl 2011, eine Initiative zur Förderung einer hohen Wahlbeteiligung bei der kommenden Wahl in den Gemeinden und im Landkreis unter dem Titel „Kommunal ist nicht egal“ und schließlich ein Initiativantrag zur Personalpolitik des Hessischen Innenministers.
Unter Leitung von Horst Nachtigall, dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Kreistag und des politischen Geschäftsführers Matthias Körner diskutierten die Vertreter aus dem Kreis Giessen vorbereitete Thesen zur Kommunalwahl. In den Städten und Gemeinden würden die abstrakten Themen wie Finanzlage, Daseinsvorsorge, Sicherheit konkret. Hier entscheide sich, ob eine Feuerwehr auf dem Stand der Technik sei, ob die Wasserversorgung funktioniere oder die Sozialstation handlungsfähig sei. In den Städten und Gemeinden werde schnell deutlich, dass abstrakte Themen, konkrete Auswirkungen haben. Letztlich werde hier entschieden, wie viel Solidarität möglich sei. Deshalb sei für die Sozialdemokraten eine handlungsfähige Stadt und Gemeinde, ein handlungsfähiger Kreis so wichtig.
Am Beginn der Vorbereitung zur Kommunalwahl müsse die Frage stehen: „Wie soll unser Zusammenleben aussehen“. Die Sozialdemokraten wollen einen „Bürgerdialog“ zu dieser Kernfrage einleiten. Beschlossen wurde eine Initiative unter dem Motto „Kommunal ist nicht egal“ mit der die Sozialdemokraten auf die Bedeutung der Kommunalwahlen hinweisen und für eine hohe Wahlbeteiligung werben wollen.
Heftige Kritik fand die Personalpolitik des Hessischen Innenministers Bouffier (CDU).Die Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei in Hessen durch Innenminister Bouffier widerspreche einer Anordnung des obersten hessi-schen Verwaltungsgerichts .Die SPD sieht im Beschluss des Hessischen Verwal-tungsgerichtshofs vom 1. Dezember 2008 ein „glasklares Verbot“, die Stelle mit dem von Innenminister Bouffier favorisierten Bewerber, einem CDU-Funktionär im Ortsverband Rabenau und Mitglied der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Giessen, zu besetzen. Im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes hieß es wörtlich:
„Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Abschluss eines erneuten Personalauswahlverfahrens untersagt, den Beigeladenen bei der Besetzung der Planstelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums - Besoldungsgruppe B 4 - dem Antragsteller vorzuziehen und ihn zu befördern.“
Es sei einmalig, dass sich ein hessischer Minister über das ausdrückliche Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts einfach hinwegsetze.
Der Kleine Parteitag der SPD im Unterbezirk Giessen zeigte sich in seinem Beschluss empört über das mangelhafte Rechtsverständnis des Giessener Landtagsabgeordneten und hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU). Um einem Parteifreund einen lukrativen Posten zuzuschanzen, erdreiste er sich, eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes nicht nur zu missachten, sondern auch seiner eigenen Meinung unterzuordnen. In einem solchen Vorgehen sieht die SPD eine klare Missachtung des Rechts, des obersten hessischen Verwaltungsgerichts und eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung. "Die Giessener Sozialdemokraten fordern den Innenminister deshalb zum sofortigen Rücktritt auf", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
Giessen, 16. März 2010
Februar 2012
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