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Radverkehr im Landkreis nachhaltig stärken für die Zukunft

Landrätin Anita Schneider nimmt Stellung zu Vorschlägen der Koalition im Kreistag





GIESSEN (mip/r).          Das von mir im Kreisausschuss am 22.03. vorgelegte Konzept zum Radverkehr im Landkreis Giessen, so Landrätin Schneider, berücksichtigt voll umfänglich die Beschlusslage des Kreistages. Der Beschluss sieht vor, innerhalb der Kreisverwaltung die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine langfristige, nachhaltige und systematischen Verbesserung des Radverkehrs im Landkreis schaffen.



So wie vom Kreistag beschlossen, halte ich es auch für richtig, aus dem Thema nicht ein Projekt für den Verein Giessener Land e.V. zu machen, sondern die Chance zu nutzen, dauerhafte organisatorische Strukturen aufzubauen und hierbei die Synergien in der Verwaltung zu nutzen. Wir haben eine eindeutige Zuständigkeit für das Thema Verkehrsicherheit und Radwegebeschilderung bei der Straßenverkehrsbehörde. Diese hat auch bereits eine erste Analyse der im Kreistagsausschuss für Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Energie am 28.01.2010 durch Herrn Fleischhauer vorgestellten Mängelberichte durchgeführt, aus der nun weitere Bearbeitungsschritte abgeleitet werden sollen. Diese können aufgrund ihres direkten Bezuges auf straßenverkehrsrechtliche Belange nur in engster Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde umgesetzt werden, so dass eine Anknüpfung des Radverkehrsbeauftragten an die Straßenverkehrsbehörde themenimmanent ist.




Wir haben zudem eine erstklassige Bearbeitung der touristischen Radewegenetze in der Wirtschafts- und Tourismusförderung des Landkreises, die im Rahmen der Destinationen hier entsprechende Zuarbeit leistet. Eine enge interkommunalen Abstimmung und Bearbeitung des Themas kann zudem in der bereits seit 10 Jahren arbeitenden AG Interkommunale Tourismusförderung stattfinden, da hierdurch auch eine Anbindung der Stadt Giessen gesichert ist, die in der Arbeitsgruppe integriert ist.





Im Übrigen ist es so – dies wurde im Bericht von Herrn Jan Fleischhauer entsprechend gewürdigt – dass der Lahntalradweg durch ADFC bereits zum zweiten Mal mit 4 von 5 möglichen Sternen zertifiziert wurde; die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung. Neben diesem touristisch herausragenden Radweg blieb auch der weitere touristisch relevante Lumda-Wieseck-Radweg unbeanstandet.




Darüber hinaus darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass beim Thema Radverkehr nicht nur eine interkommunale Abstimmung innerhalb des Landkreises Giessen zu gewährleisten ist, sondern wir auch insbesondere eine Landkreis übergreifende Abstimmung mit den Kommunen der Nachbarkreise aber auch mit den Nachbarkreisen selbst brauchen. Die Radwege enden nicht an der Kreisgrenze. Zur Erfüllung dieser Koordinationsaufgaben ist der Landkreis Giessen in der Pflicht.




Es geht jetzt einzig darum, diese Synergien zu nutzen und zielführend zu koordinieren. All die von mir beschriebenen Aufgaben des Radverkehrsbeauftragten können aufgrund der vielfachen fachlichen Überschneidungen nur sinnvoll in Anbindung an die Straßenverkehrsbehörde in Zuordnung zum Dezernat I geleistet werden.



Durch die von der Koalition favorisierte Übergabe dieser Aufgabe an das Giessener Land e.V. würde aus dieser Aufgabe des Landkreises Giessen ein bis maximal 2013 befristetes Projekt gemacht werden. Ein solches Konzept zum Thema Radverkehr zu entwickeln, war nicht Auftrag des Kreistages. Da weder die Nachbarkreise noch deren Kommunen Mitglieder des Giessener Land e. V. sind, könnten dort die so notwendigen interkommunalen Abstimmungen nicht geleistet werden. Hinzu käme, dass die notwendigen Strukturen nach Auslaufen des befristeten Projektes dann durch den Landkreis Giessen aufgebaut werden müssten und so eine bruchfreie, kontinuierliche und nachhaltige Bearbeitung des Themas nicht möglich ist.




Mit finanziellen Vorteilen gegenüber meiner Vorlage kann das von der Koalition vorgestellte Modell nicht aufwarten, denn auch hier ist vorgesehen, sich der im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Stellenkontingenten zu bedienen.




Sicherlich ist unbestritten, dass zum Einen die Notwendigkeit besteht, das Thema Radverkehr zu beordnen. Unbestritten dürfte aber auch sein, dass dies kein Projekt ist, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Radwege müssen kontinuierlich gepflegt und eine Verknüpfung bestehender aber auch eine Konzeptionierung neuer Radwege ständig vorangetrieben werden. Die durch mein Konzept deutlich zum Ausdruck kommende zukunftsorientierte Nachhaltigkeit der Aufgabenerledigung geht bei dem Personalmodell der Koalition vollständig verloren.





Giessen, 24. März 2010








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