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Haushalt 2010 für Giessen – Auflagen mit neuer Qualität

Regierungspräsidium genehmigt den Haushalt mit zahlreichen Auflagen - Oberbürgermeisterin Grabe-Bolz schlägt finanzpolitische Leitlinie vor





GIESSEN (pm/sy).                                        Nach der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushaltes 2010 für die Universitätsstadt Giessen strebt die Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz „ein klares, langfristig angelegtes Ziel an, an dessen Erreichung wir gemeinsam arbeiten sollten“. In einem entsprechenden Schreiben an die Stadtverordnetenmitglieder über die Fraktionsvorsitzenden teilt die OB mit, bis zum Jahr 2020 keinen höheren Schuldenstand haben zu wollen und ihr „Handeln danach auszurichten“.







Oberbürgermeisterin der Universitätsstadt Giessen Dietlind Grabe-Bolz (SPD)

(Foto: Giessen-Server / Archiv)







Von einer Genehmigung aus, einfach „weiter so“ zu machen, könne allerdings keine Rede mehr sein, stellte Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz in einem Pressegespräch fest. Die Freude über die vorliegende Genehmigung halte sich daher in engen Grenzen, so die OB, die gleichzeitig Stadtkämmerin ist. Eine Reihe von Auflagen, die in dieser Fülle und Qualität tatsächlich neu seien, begrenzt den Handlungsspielraum der Stadt.




Grabe-Bolz: „ Besonders wichtig erscheint mir die Auflage, Investitionen zu strecken und Verpflichtungsermächtigungen um die Hälfte zu reduzieren“, so die OB. Auch im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen müsse im laufenden Haushalt eingespart werden. Während weiterer Bereich bereits durch die laufende Stellenbesetzungssperre angegangen werde und nun noch forciert werden müsse, fordere der Hinweis auf die Veränderung der Investitionen zu neuem Handeln auf.






Zur aktuell vorliegenden Genehmigung führte die OB aus: Die Aufsichtsbehörde sehe vor dem Hintergrund des Defizits im Ergebnishaushalt in Höhe von rd. 38,3 Mio. € den Haushalt 2010 in einer finanziellen Schieflage. Dabei werde allerdings eingeräumt, dass dies „ganz überwiegend mit den Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise begründet werden kann“ – eine Beurteilung, die Grabe-Bolz freut: „Dies ist eine realistische und durchaus kommunalfreundliche Einschätzung, die uns Luft zum Atmen lässt. Es freut mich, dass der RP damit nicht in das gleiche Horn wie Land und Bund bläst, die uns mit ihren angekündigten Kürzungen in den Ruin treiben.“




Allerdings dürfe diese Einschätzung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aufsichtsbehörde die Stadt auch in die Pflicht nehme, um „die finanzielle Leistungsfähigkeit möglichst zu erhalten und die Belastungen der Zukunft zu minimieren“.




Die sogenannten Nebenbestimmungen, die mit der Genehmigung erlassen wurden, hätten es nämlich in sich, so Grabe-Bolz. Die OB dazu: „Nebenbestimmungen enthielten die Genehmigungen der letzten Jahren auch schon. Ich erkenne in den jetzigen Vorgaben der Aufsichtsbehörde aber eine neue Qualität und einen deutlichen Hinweis darauf, dass ein ‚Weiter so’ vom Regierungspräsidenten nicht geduldet werden wird.“




Inhaltlich enthalten die Vorgaben der Aufsicht Elemente, die schon aus den Vorjahren bekannt sind. So dürfen die freiwilligen Leistungen der Stadt Gießen 3,0 Mio. € nicht übersteigen. Dies sind Leistungen, die die Stadt über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus erbringt. Bei der Berechnung der 3,0 Mio. € werden die Zuschüsse an das Stadttheater Gießen nicht mit berechnet. Ebenfalls wurde der Stadt erneut zur Vorgabe gemacht, regelmäßig über den Haushaltsvollzug an die Aufsichtsbehörde zu berichten.




In Bezug auf die Personalkosten und den Stellenplan wurde der Stadt erneut vorgegeben, 868 Stellen nicht überschreiten zu dürfen. Der Regierungspräsident führt aber gleichzeitig aus, dass eigentlich eine Stellenreduzierung um 1% von der Aufsichtsbehörde zu fordern gewesen wäre. Davon wurde abgesehen, um den Ausbau im Bereich der Betreuung von städtischen Kindertagesstätten vornehmen zu können. Ein Umstand, der die OB freut: „Dass dieser Bereich benannt wurde, darf uns ermutigen, auf diesem Weg weiter zu gehen und die wichtige Betreuungsarbeit in den Kitas qualitativ und quantitativ zu verbessern. Das ist tatsächlich eine der großen Zukunftsaufgaben.“




Gleichzeitig jedoch wurde der Stadt aufgegeben, die Personal- und Versorgungsaufwendungen auf 52,0 Mio. € zu begrenzen. Dies stellt eine Neuerung dar. Bislang war nur die Gesamtzahl der Stellen begrenzt. Für die Stadt bedeutet dies eine Reduzierung der Personalkosten um weitere rd. 660.000,-- €. „Diese Auflage stellt eine große Herausforderung an den Magistrat. Bei der Haushaltsaufstellung 2010 wurde schon versucht, durch eine Stellenbesetzungssperre eine Reduzierung der Personalkosten zu erreichen. Jetzt müssen wir zusätzlich weitere Einsparungen vornehmen. Das wird ein hartes Stück Arbeit“, stellt die Stadtkämmerin fest.





Auch das städtische Konsolidierungskonzept wurde durch die Aufsichtsbehörde kritisch bewertet. Zu dem Konsolidierungskonzept schreibt die Aufsichtsbehörde, dass es „kaum konkrete Einspar- bzw. Konsolidierungsziele“ enthalte. Deshalb muss die Stadt bis Mitte Oktober 2010 den Stand der Abarbeitung des Konsolidierungskonzeptes gesondert an die Aufsichtsbehörde melden und „mindestes Zwischenziele“ hinsichtlich der konkreten Einsparungen definieren. Vom Regierungspräsidenten wurde erneut auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen, die eine genauere Bezifferung der Einsparpotentiale vorsehen. Hier, so die OB, sei man aber auch auf einem guten Weg. Nach Ostern werde man sich in der neu gegründeten interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung treffen und den Stand berichten und das weitere Vorgehen gemeinsam beraten.




Beim Investitionsprogramm gebe es jedoch Nachholbedarf, so Grabe-Bolz. Das Investitionsprogramm in der Fassung der Jahre bis 2013 „erscheint ambitioniert“, schreibt das Regierungspräsidium. Ferner weist es darauf hin, dass darin „für die geplante Landesgartenschau noch keine Projekte im engeren Sinn eingestellt werden konnten“. Deshalb erachtet die Aufsichtsbehörde auch eine Streckung der Investitionsmaßnahmen für notwendig.




Außerdem wurde der Stadt zur Auflage gemacht, die Verpflichtungsermächtigungen um 50 % zu kürzen. Das bedeutet, dass der Magistrat entscheiden muss, an welchen Investitionsmaßnahmen eine Reduzierung erfolgen soll.



Ein Ball, den OB Grabe-Bolz nun aufnimmt: „Der Regierungspräsident hat uns hier klare Vorgaben für die künftigen Haushaltsjahre gemacht. Wir werden insbesondere bei den Investitionen zurückgepfiffen.“




Alleine die im Haushalt verabschiedete Finanzplanung bis 2013 sieht eine gravierende Nettoneuverschuldung vor. „Wir schieben einen Berg vor uns her, den wir gar nicht stemmen können“, so die OB. Darin seien aber Investitionen aufgrund der geplanten Landesgartenschau noch gar nicht enthalten, erklärte Grabe-Bolz. Rechne man dies noch hinzu und investiere man in diesen Jahren einfach weiter so, wie im Haushaltsplan vorgesehen, dann gehe in wenigen Jahren gar nichts mehr in dieser Stadt.





Dass dies auch den Ergebnishaushalt betreffe, aus dem zum Beispiel auch Zuschüsse für Vereine oder freiwillige Leistungen im Bereich Soziales und Sport getätigt werden, machte die OB an einem Beispiel fest: „Für jeden Euro, den wir an Krediten aufnehmen, müssen wir Zinsen zahlen, die uns über Jahre im laufenden Betrieb die Luft zum Atmen nehmen. Und für alle Folgekosten, die aus einer Investition resultieren, gilt das gleiche: Die Unterhaltung, die Pflege, das Personal, die Energiekosten – alles das engt uns ein und gefährdet die Daseinsvorsorge, die wir für die Menschen erbringen müssen.“




„Abgesehen davon ist eine Nettoneuverschuldung eigentlich gar nicht möglich“, sagte Grabe-Bolz. Die Leitlinien für defizitäre Kommunen, zu denen Gießen gehöre, untersagten dies definitiv.





Das sei in diesem Jahr auch eingehalten worden: „Sicherlich ein Grund dafür, dass wir nunmehr überhaupt eine Genehmigung bekommen haben.“ Gleichzeitig erinnerte die OB aber daran, dass dieses Ergebnis in einer „Nacht-und Nebel-Aktion“ ohne Mitwirkung des damaligen Kämmerers erreicht wurde. „Da ist alles einfach in das kommende Jahr verschoben worden. Eine Aufgabenkritik oder echte Sparvorschläge hat es nicht gegeben“, so Grabe-Bolz. Das werde sich jetzt rächen. Denn in der Aufstellung des kommenden Haushalts werde sie nicht einfach Berge weiter vor sich herschieben, sondern sie langsam abtragen wollen, prognostizierte die Kämmerin.





Und dazu zähle auch das Aufräumen im investiven Bereich. Eine solide Finanzplanung müsse sich auf einen längeren Zeitraum als drei Jahre, wie im Haushalt dargestellt, festlegen lassen, sagte Grabe-Bolz. Und: „Wir müssen uns darüber einigen, welche Maßnahmen in einem 10-Jahres-Zeitraum gedacht zeitlich gestreckt und welche gänzlich gestrichen werden müssen.“ Deshalb hält die Oberbürgermeisterin eine finanzpolitische Leitlinie für notwendig, um auch in den kommenden Jahren die kommunalpolitische Entscheidungsfreiheit bewahren zu können. Nicht „zu ehrgeizig“, nannte sie es. Dafür sei es aber unter Kraftanstrengungen aller durchaus realistisch: „Im Jahr 2020 möchte ich nicht mehr Schulden im Vergleich zum Schuldenstand 2010 haben“.






Giessen, 25. März 2010 / Bild: Giessen-Server.de







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