GIESSEN (mip/r). Die Anregungen und Vorschläge, die bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im März 2008 eingereicht wurden, sind vom zuständigen Regierungspräsidium Giessen in den Entwurf zum Lärmaktionsplan jetzt eingearbeitet und bewertet (www.rp-giessen.hessen.de, öffentliche Bekanntmachungen) worden. Der Lärmaktionsplan umfasst nicht nur den Bereich Giessen, sondern ganz Mittelhessen. „Das Werk hat 249 Seiten“, so Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich.

Sie verweist auch auf die städtische Internetseite www.giessen.de, Umwelt und Verkehr/Technischer Umweltschutz/Lärmminderungsplanung). Dort könnten die Giessener Bürger sich wiederfinden. Die Lärmminderungsmaßnahmen betreffen in der ersten Stufe die Giessener Hauptverkehrsstraßen mit über 16.000 Kfz pro Tag. Eine Karte mit sogenannten Lärmkennziffern (LKZ) bewertet die Lärmbetroffenheit. Hohe LKZ treten also vor allem dort auf, wo hohe Einwohnerdichten und hohe Lärmpegel zusammentreffen, erläutert die Umweltdezernentin.
Der Entwurf ist im Rathaus, Berliner Platz1, beim Stadtplanungsamt im 3. Stock, Raum 147, zu den üblichen Bürozeiten einsehbar. Bei der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung können sich Giessener Bürgerinnen und Bürger bis zum 15. April 2010 erneut am Entwurf beteiligen. Bei Fragen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Mittelhessen können sich Bürger/-innen an das Regierungspräsidium Giessen, Abteilung Umwelt, Frau Mandler–Akram (Tel. 0641 303-4425) wenden. Stellungnahmen, die bis zum 15. April beim Umweltamt, Berliner Platz 1, 35390 Giessen, Telefax: 0641 306 2191, E-Mail: umweltamt@giessen.de, eingehen, werden dem Regierungspräsidium Giessen zugeleitet.
Giessen, 26. März 2010 / Bild / Karte: Stadtverwaltung Giessen
Februar 2012
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