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Das Gesetz hat (k)ein Geschlecht - Vortrag im Rahmen ...

der Ausstellung "Justitia ist eine Frau"




GIESSEN (mip/r).                „Geschlechtsspezifische Auswirkungen: Keine". Diese Aussage findet sich fast immer im Einleitungstext aktueller Gesetzesentwürfe. Denn der Gesetzgeber ist verpflichtet, neue Regelungen bereits im Vorfeld auf mögliche geschlechtsspezifische Folgen zu prüfen. Aber wie ernst ist eine solche Klausel zu nehmen, die selten mit einer Begründung versehen ist? Ist das Gesetz auch für Frauen gleich?



Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Susanne Dern, Hochschule Esslingen, geht diesen Fragen nach in ihrem Vortrag am Montag, 10. Mai um 20 Uhr im Alten Schloss, Brandplatz 2.



Diskriminierende Sonderregelungen, wie etwa das Nachtarbeitsverbot für Frauen, betont die Referentin, gehören nicht zuletzt aufgrund der hartnäckigen Einsätze feministischer Juristinnen weitestgehend der Vergangenheit an. Aber wie steht es um die neueren Reformen - seien es die aktuellen Vorschläge zur Reform der Hartz IV-Gesetze oder auch das grundlegend umgestaltete Un-terhaltsrecht? Hat der Gesetzgeber aus der Vergangenheit gelernt und nun auch scheinbar neutrale Regelungen ernsthaft auf mögliche nachteilige Wirkungen für Frauen überprüft? Denn nach wie vor finden sich viele Frauen in anderen Lebenslagen als Männer, nicht zuletzt aufgrund der (altbekannten) ungleichen Verteilung der Erziehungs- und Pflegeverantwortung zwischen den Geschlechtern. Diese Risiken, die für Frauen nicht selten aus abweichenden Lebensrealitäten folgen, darf der Gesetzgeber nicht ignorieren, wenn er seine Verpflichtung zu neutraler Gesetzgebung ernst nimmt.




Veranstalterinnen des Vortrags, der im Rahmen der Ausstellung „Justitia ist eine Frau“ im Alten Schloss statt findet, sind die Frauenbeauftragte der Stadt Giessen und der Elisabeth-Selbert-Verein, FrauenKulturZentrum in Kooperation mit der Frauenbeauftragten der JLU Giessen. Der Eintritt ist frei.




Giessen, 27. April 2010







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