WIESBADEN (mip/r). Ende 2009 bezogen in Hessen knapp 28 500 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) – knapp ein Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, lag das Durchschnittsalter der Betroffenen bei gut 47 Jahren, wobei die männlichen Bezieher mit 44 Jahren wesentlich jünger waren als die weiblichen Bezieher (51 Jahre).
Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Sozialhilfe hat, wer bedürftig ist und lediglich bis zu drei Stunden täglich erwerbsfähig ist. Voll erwerbsgeminderte Personen hingegen erhalten pri-mär „Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Können hilfebedüftige Personen mindestens drei Stunden erwerbsfähig sein, erhalten sie Leistungen nach SGB II (Hartz IV). Mit Einführung der Hartz IV Gesetzgebung verringerte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger um über 95 Prozent.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird, neben dem Regelsatz für den notwendigen Lebensunterhalt, für Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, eventuelle Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe gewährt. Außerdem bestehen Ansprüche auf Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorge sowie Sonderhilfen auch in Form von Darlehen.
Die Beträge unterscheiden sich erheblich in Abhängigkeit davon, ob diese Leistung in Einrichtungen oder außerhalb von Einrichtungen gewährt wurde. So wurden 38 Prozent der Sozialhilfe außerhalb und 62 Prozent in Einrichtungen gewährt. Sozialhilfe wird – wie Hartz IV – an Bedarfsgemeinschaften (BG) gewährt, allerdings lebten 93 Prozent der Empfänger in einem Einpersonenhaushalt.
Der Bruttobedarf der Bedarfsgemeinschaft außerhalb von Einrichtungen betrug durchschnittlich 728 Euro (2008: 700 Euro), davon entfielen 40 Prozent auf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Durchschnittlich 155 Euro bzw. 21 Prozent (2008: 159 Euro) wurden durch ein angerechnetes Einkommen gedeckt, sodass ein Nettobedarf von durchschnittlich 573 Euro (2008: 542 Euro) ausgezahlt wurde. Die durchschnittliche Einkommenshöhe der Bedarfsgemeinschaft mit Einkommen lag bei 348 Euro; 56 Prozent der Bedarfsgemeinschaften hatten kein angerechnetes Einkommen.
Der Bruttobedarf der Bedarfsgemeinschaft in Einrichtungen lag durchschnittlich bei 325 Euro (2008: 261 Euro). Mit 19 Euro schlug der zusätzliche Barbetrag (Taschengeld) zu Buche. Das angerechnete Durchschnittseinkommen dieser BG lag bei knapp 98 Euro (2008: 90 Euro), sodass ein Nettobedarf von durchschnittlich 228 Euro (2008: 197 Euro) ausgezahlt wurde. Die durchschnittliche Einkommenshöhe der BG mit Einkommen lag bei 518 Euro, allerdings hatten 80 Prozent kein Einkommen, das angerechnet werden konnte. Da dieser Personenkreis vorrangig Leistungsansprüche aus der bedarfsorientierten Grundsicherung hatte, wurde das Einkommen, z. B. aus Rente bereits bedarfsmindernd verrechnet. Erst danach, falls der Bedarf noch nicht ausreichend gedeckt war, wurden Leistungen aus der Sozialhilfe gewährt.
Die durchschnittliche Bezugsdauer der HLU nach neuem Gesetz lag bei 38 Monaten, für Empfänger außerhalb von Einrichtungen waren es 28 und in Einrichtungen 43 Monate. Unter Berücksichtigung der längsten ununterbrochenen Hilfegewährung mindestens eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft [inklusive vorangegangener Hilfen (BSHG)] erhöht sich die durchschnittliche Dauer auf 73 Monate (außerhalb von Einrichtungen: 67, in Einrichtungen: 96).
Zu den erwerbsmindernden Haupteinkommensarten zählten Rente, Altersrente oder Hinterbliebenenrente.
Giessen, 27. Juli 2010
Februar 2012
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