GIESSEN (mip/r). Unverständlich, ist nach Auffassung der Giessener Sozialdemokraten das Verhalten von Oberbürgermeister Haumann in Sachen Mitbestimmung des Personalrats beim Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in der Stadtverwaltung.
„Die Verweigerung der Beteiligung des Personalrats in dieser wichtigen Frage ist angesichts, der in jüngster Zeit ergangenen Urteile in vergleichbaren Fällen unverständlich und kann nur noch als Ausdruck bemerkenswerter Halsstarrigkeit bezeichnet werden“, erklärten die SPD-Fraktionsvorsitzende Dietlind Grabe-Bolz und der Stadtverbandsvorsitzende Gerhard Merz.
„Das Verhalten zeugt auch von fehlendem Verständnis des Wesens der Mitbestimmung und von einem mangelnden Vertrauen in die Kompetenz des Personalrats und in dessen Bereitschaft, konstruktiv mit zu arbeiten. Auf die Zusammenarbeit zwischen den Stammmitarbeitern und den befristet eingesetzten Ein-Euro-Kräften kommt es aber entscheidend an, wenn die Eingliederungsmaßnahmen erfolgreich sein sollen.
Die SPD- Fraktion im Stadtparlament will deshalb Haumann auffordern, dem Personalrat der Stadt Giessen, das Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung dieser Ein-Euro-Jobs in der Stadtverwaltung Giessen einzuräumen.
In einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist die Frage nach der Beteiligung von Personalräten in diesen Fällen mit einem eindeutigen Ja beantwortet worden. Dementsprechend habe der Wetzlarer Oberbürgermeister Dette (FDP) die Abkehr von seiner bisherigen Praxis signalisiert und die „Schaffung von Rechtsklarheit“ durch das Urteil begrüßt.
Haumann begründe seine Haltung damit, dass die ‚Ein-Euro-Jobber’ bei der Beschäftigungsgesellschaft ZAUG GmbH in Giessen angestellt seien. Dieses Argument gehe aber an der Sache vorbei, denn entscheidend sei, dass die „erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen“ der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters, des Oberbürgermeisters, unterlägen. Darüber hinaus müsse Haumann nur einmal 30 Kilometer über die Gemarkungsgrenze hinaus nach Marburg, blicken. Dort habe Oberbürgermeister Vaupel (SPD) einen Vertrag mit dem Gesamtpersonalrat unterzeichnet, der diesem Mitsprache gewähre und heikle Fragen, wie etwa die gesetzlich erforderliche ‚Zusätzlichkeit’ der ‚Ein-Euro-Jobs’, kläre. Über eine eigens geschaffene Steuerungsgruppe habe der Marburger Personalrat auch die Möglichkeit, bei der Vergabe von ‚Ein-Euro-Jobs’ an Beschäftigte gemeinnütziger Gesellschaften mitzusprechen. „An diesem vorbildlichen Verfahren solle Herr Haumann sich ein Beispiel nehmenstatt den Personalrat weiterhin rechtswidrig und sachfremd in seinen Mitwirkungsrechten zu beschneiden“, forderten Grabe- Bolz und Merz abschließend, in der abgegebenen Presseerklärung.
Giessen, 05. April 2007
Mai 2012
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