GIESSEN (mip/r). „Noch in dieser Woche wird es kalt und damit muss auf Giessens Straßen und Wegen wieder mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden“, so Stadtrat Rausch in einer Pressemitteilung.
Wie in den vergangenen Jahren steht ein kleiner Container mit Streusplitt vor dem Stadtreinigungs- und Fuhramt in der Schlachthofstraße 40 am Straßenrand. Dort können haushaltsübliche Mengen Streusplitt kostenlos entnommen werden. Ein Gefäß ist mitzubringen. Stadtrat Rausch bittet die Bevölkerung das Angebot wahrzunehmen und abstumpfende Streumittel zu verwenden, damit der Winterdienst umweltschonend erfolgen kann. In diesem Zusammenhang macht er darauf aufmerksam, dass reines Streusalz in Giessen auf Gehwegen, Überwegen und in Fußgängerzonen nicht gestreut werden darf. Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfange und der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung nicht eintritt.
Der Verzicht auf Streusalz erfolgt zum Schutz unserer Gesundheit, zur Erhaltung von unbelastetem Trinkwasser und von Bäumen und Sträuchern, die für frische und saubere Luft sorgen. Es ist daher notwendig, dass alle mitmachen.
Da es auch Glätteverhältnisse gibt, bei denen abstumpfende Streumittel alleine nicht zur Glättebekämpfung ausreichen, darf zur Bekämpfung von außergewöhnlichen Glätteverhältnisse auf versiegelten Flächen ein Gemisch aus mindestens neun Teilen abstumpfendem Material und einem Teil Streusalz verwendet werden. Flächen sind versiegelt, wenn sie mit einer festen Decke aus Asphalt, Beton, Pflaster u. a. versehen sind und das Oberflächenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird.
Außergewöhnliche Glätteverhältnisse liegen vor bei Glatteis, sofern die Eisschicht geschlossen ist oder bei Schneeglätte und überfrierender Nässe auf Treppen, Rampen, Haltestellen und Steigungsstrecken mit über 10 % Neigung. Rausch weist darauf hin, dass die Rückstände an Streumaterial nach dem Auftauen von den Streupflichtigen wieder zu entfernen sind. Das Streusalz-Splittgemisch gibt es nicht im Handel, sondern ist von jedem Streupflichtigen selber zu mischen.
Die Streu- und Räumpflicht für Grundstückseigentümer besteht werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und feiertags von 8:00 bis 20:00 Uhr, sie muss im Bedarfsfall wiederholt werden, aber nicht bei andauerndem Schneefall. Erst ab 20 Uhr sind die Grundstückseigentümer von der Räumpflicht befreit.
Auf den Fahrbahnen der Hauptstraßen geht es leider nicht ganz ohne Salz, weil sonst die geforderte Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist. Zur weiteren Reduzierung des Streusalzverbrauches wird aber seit 1991 auf den Giessener Straßen Feuchtsalz ausgebracht. Es hat bei wesentlich geringerem Salzverbrauch außerdem noch eine bessere Tauwirkung bis – 18° C. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich aber auch darauf einstellen, dass die Streumaßnahmen eingeschränkt werden. Das gilt insbesondere für Nebenstraßen.
Giessen, 23. November 2010
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