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OB Grabe-Bolz: Im Jahr 2011 keine Nettoneuverschuldung

Verkauf des Parkhauses "Roonstraße"







GIESSEN (mip/r).                                     Im Zusammenhang mit der Debatte um den Verkauf des Parkhauses "Roonstraße" gab die Oberbürgermeisterin von Giessen Dietlind Grabe-Bolz bekannt, dass sie im Falle des entsprechenden Stadtverordnetenbeschlusses die derzeit im Haushalt ausgewiesenen Mittel für die Sanierung des maroden Gebäudes sperren werde.



"Wenn sich die Stadtverordnetenversammlung für den Verkauf entscheidet und der Vertrag anschließend unterzeichnet ist, werden wir die entsprechenden Mittel nicht benötigen. Aus diesem Grunde werde ich die Mittel im Haushalt 2011 sperren", so Grabe-Bolz. Die Sperrung bewirke, dass das Geld auch nicht für anderweitige Projekte ausgegeben werden könne, sagte die OB weiter, so dass sich damit das Gesamtinvestitionsvolumen um 1,1 Mio. EUR verringere. Dies entspreche in etwa dem Betrag der im Haushalt 2011 ausgewiesenen Nettoneuverschuldung.





"Ich freue mich, dass mit dem Verkauf einerseits für die Beschäftigten der Stadtverwaltung eine gesicherte und kostengünstige Parkmöglichkeit erhalten bleibt und andererseits neben den faktischen Kostenersparnissen auch die Nettoneuverschuldung des Haushalts 2011 auf Null reduziert werden kann", merkte die OB an. Damit werde ihr finanzpolitisches Ziel, das sie sich als Kämmerin im vergangenen Jahr gesetzt habe, erreicht. "Diese finanzverträgliche Vorgehensweise begrüße ich ausdrücklich. Damit gehen wir einen kleinen Schritt in die richtige Richtung.“





Denn die Verkaufsentscheidung, so die Verwaltungschefin weiter, sei unter Beachtung aller relevanten Fakten auch wirtschaftlich. „Der Magistrat hat entschieden, dass die entsprechenden Konditionen nicht öffentlich diskutiert werden“, erläuterte Grabe-Bolz. Sie beabsichtige aber, den Stadtverordneten für die parlamentarische Beratung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Diese Berechnungen unterstützten die Verkaufsentscheidung. „Die Stadtverordneten sollen bei ihrer Entscheidungsfindung die Berechnungen und deren Grundlagen kennen. Sie sollen sich umfänglich informieren können, “ stellte Grabe-Bolz heraus.




Abschließend merkte sie an: „Der Betrieb des Parkhauses hat in den vergangen Jahren zu Verlusten geführt. Trotz der höheren Frequentierung in Zukunft gehört der Betrieb eines Parkhauses nicht zur Daseinsvorsorge und auch nicht zu den Kernkompetenzen einer Stadtverwaltung.“





Giessen, 02. März 2011







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