GIESSEN (mip/r). Bei der Prüfung, der am 08. Februar 2007 beschlossenen Haushaltssatzung kam das Regierungspräsidium Giessen zu folgendem Ergebnis:
Wie bereits in den Vorjahren ist es auch im Haushaltsvollzug 2006 gelungen, den erwarteten Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt zu vermeiden. Wesentliche Ursachen hierfür sind einerseits die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen und andererseits erhebliche Einsparungen gegenüber den eingeplanten Personalkosten. „Hierbei wurde meiner Erwartung entsprochen, die Zahl der tatsächlich besetzen Stellen auf maximal 868 zu begrenzen“, so Regierungsvizepräsident Kneip.
Auch der Bitte des Regierungspräsidiums, die Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen ohne Anrechnung des Theaterzuschusses und der Zuschussbedarfe der Kostenrechnenden Einrichtungen auf 3,0 Mio. € zu begrenzen, wurde entsprochen.
Das Regierungspräsidium Giessen teilte mit, dass das Personal ein wesentlicher Ausgabenfaktor bleibe, die Erwartungen aber übertroffen worden seien. Nichts desto trotz müssten aber die Einsparpotentiale in diesem Bereich weiterhin ausgeschöpft werden. Es wird erwartet, dass die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen auch zukünftig 868 nicht überschreitet.
Das Regierungspräsidium konnte in diesem Jahr trotz des vorgelegten defizitären Verwaltungshaushaltes von Nebenbestimmungen absehen, weil in der Vergangenheit im Haushaltsvollzug Fehlbeträge vermieden wurden und den Hinweisen und Empfehlungen von Seiten der Stadt weitgehend entsprochen worden ist. Trotzdem drängt der Regierungspräsident darauf, dass alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft und weitere Einsparmöglichkeiten genutzt werden.
Giessen, 15. Mai 2007
Mai 2012
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