BERLIN (mip/r). Das Gesetz stärkt den präventiven und intervenierenden Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verändert worden: Zukünftig übernimmt der Bund dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Damit kommt er einer Forderung des Bundesrates nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die Länderhaushalte verlangt hatte.
Damit stehen für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen - unter anderem durch die Bundesinitiative Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen - in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen. Hierdurch sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden.
Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)
Drucksache 826/11 (Beschluss)
Giessen, 27. Dezember 2011
Mai 2012
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