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Kultusministerin Wolff kündigt Gesetzesänderung an

 

WIESBADEN (mip/r).    „Die Boykott-Strategie der GEW-Funktionäre hat uns keine andere Wahl gelassen: Eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes ist notwendig, um den Erfolg der Unterrichtsgarantie Plus nicht zu gefährden.“

Dies erklärte Kultusministerin Karin Wolff heute in Wiesbaden. Das Konzept gegen den kurzfristigen Unterrichtsausfall an hessischen Schulen hätte auch mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden können, wenn die Lehrergewerkschaft nicht mit gezielten, von langer Hand geplanten Gegenmaßnahmen versuchen würde, das Vorhaben „generalstabsmäßig zu torpedieren“, so die Ministerin weiter. „Wenn GEW-Funktionäre versuchen, Mitbestimmungsrechte vorsätzlich zu missbrauchen, um die UnterrichtsgarantiePlus und die damit verbundene Verlässlichkeit der Schulen zu torpedieren, dann läuft das nicht nur der Politik der Landesregierung diametral entgegen. Die GEW schadet mit ihrem Verhalten auch dem Ansehen von Schule und dem der Lehrerinnenund Lehrer. Wir lassen uns aber weder gängeln noch erpressen – und deshalb darf niemand an unserer Entschlossenheit zweifeln und sich über eine Gesetzänderung wundern.“

Die geplante Änderung des Hessischen Schulgesetzes sieht ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren der Personalräte an den Schulen vor und bezieht sich ausschließlich auf die Einstellung von Vertretungskräften im Rahmen der „Unterrichtsgarantie Plus – für eine Verlässliche Schule“. „Die Mitbestimmung des Schulpersonalrats bei der Einstellung von Vertretungskräften bleibt auch weiterhin bestehen“, erläuterte Wolff.
Vorgesehen ist, die Fristen innerhalb des Mitbestimmungsverfahrens zu verkürzen. Dieses schlanke Verfahren soll den Schulleitungen die Möglichkeit geben, bei drohendem Unterrichtsausfall vorläufig Vertretungskräfte einzusetzen, auch wenn das Mitbestimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dies gilt auch für den Fall einer ungerechtfertigten Verweigerungshaltung des Personalrats:

Die Schulgesetzänderung ermöglicht es den Schulleitungen,bei Ausfall einer Lehrkraft schnell für qualifizierten Ersatz zu sorgen. „Die sist ganz im Sinne der Schülerinnen und Schüler, die ein Anrecht auf Unterricht haben, dies ist ganz im Sinne der Eltern, die auf die Verlässlichkeit von Schule bauen wollen“, hob die Ministerin hervor. In den nächsten Tagen werden die Schulen Musterverträge für den Einsatz von Vertretungskräften erhalten. Bis zum Inkrafttreten der Schulrechtsänderung können die Schulen Interessensbekundungen geeigneter Vertretungskräfte entgegennehmen.

„Wir werden uns nicht durch Obstruktionsmaßnahmen von unserem Kurs abbringen lassen und es nicht dulden, dass Gewerkschaftsfunktionäre die Grundlinien der hessischen Bildungspolitik bestimmen“, betonte Wolff. „Die Eltern erwarten konsequentes Handeln. Wir stehen für Verlässlichkeit und Qualität und garantieren die Rahmenbedingungen für die verlässliche und eigenverantwortliche Schule im Interesse der Schüler und Eltern unseres Landes.“

 


Giessen, 28. April 2006


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