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„Bitte vordere Reihen für Mitglieder des Senats“




GIESSEN (fys).             „Bitte vordere Reihen für Mitglieder des Senats“, so schrieb es der Präsident der Justus Liebig Universität Prof. Hormuth noch schnell an die Tafel im großen Biologischen Hörsaal, bevor die protestierenden Studenten in den Saal einströmten.







Die ursprünglich im Senatssaal anberaumte Sitzung musste aber nach kurzer Rücksprache mit den studentischen Vertretern des Senats nochmals verlegt werden. Denn auch der große Hörsaal war viel zu klein, weil an diesem Nachmittag, am 26. April 2006 über 800 Studenten an der öffentlichen Sitzung des Senats teilnehmen wollten. Das hatte die Universitätsleitung sichtlich überrascht. So tagte der Senat bis 16.00 Uhr, um einige Punkte abzuarbeiten. Anschliessend wurde die Senatssitzung im Audimax im Philosophikum fortgesetzt.



Prof. Hormuth (li.) und Kanzler Dr. Breitbach beraten sich mit weiteren Mitarbeitern


Dort wurde dann über eine Resolution zu Studiengebühren abgestimmt. Die Studenten befürchten, dass die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Koch die Einführung von Studiengebühren plant.




Zuvor sorgte die Veröffentlichung eines Gutachtens des Berliner Prof. Christian Graf von Pestalozza für großen Unmut und gab Anlass zu viel Ärgernis. Sein im Auftrag der Hessischen Landesregierung erstelltes Gutachten „Landesverfassungsrechtliche Fragen eines Hochschulgeldes in Hessen“ kommt zum Ergebnis, dass Studiengebühren im Einklang mit der Hessischen Landesverfassung stehen, wenn die Einführung der Studiengebühren sozialverträglich geregelt ist.
Der zuständige Minister Cort hatte die hessischen Universitätsleitungen aber überhaupt nicht über das Gutachten  informiert, das seit Dezember 2005 vorlag, sondern das Gutachten erst am 10. April 2006 auf der Internetseite des Ministeriums online gestellt. Eine schriftliche Anfrage von giessen-server.de an das Ministerium in der Sache erfolgte. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.




Prof. Hormuth (Bild: Frank Sygusch)


Die Studenten befürchten nun, „dass die Landesregierung in Hessen, trotz der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken – wie bereits angekündigt – Anfang Mai ihre konkreten Gesetzespläne offenbaren und im Laufe der nächsten Monate das Gesetz verabschieden will. Dann begeht sie einen Verfassungsbruch.“, erklärt die Studentenschaft der Universität Giessen.


Zur Vollversammlung hat daher die Giessener Studentenschaft für Mittwoch, den 10. Mai um 12.00 Uhr ins Audimaximum eingeladen.



Informationen über das o.a. Gutachten unter:

http://www.hmwk.hessen.de/hochschule/politik/studiengebuehren.html



Giessen, 30. April 2006 / alle Bilder: Frank Sygusch

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