



Zuvor sorgte die Veröffentlichung eines Gutachtens des Berliner Prof. Christian Graf von Pestalozza für großen Unmut und gab Anlass zu viel Ärgernis. Sein im Auftrag der Hessischen Landesregierung erstelltes Gutachten „Landesverfassungsrechtliche Fragen eines Hochschulgeldes in Hessen“ kommt zum Ergebnis, dass Studiengebühren im Einklang mit der Hessischen Landesverfassung stehen, wenn die Einführung der Studiengebühren sozialverträglich geregelt ist.
Der zuständige Minister Cort hatte die hessischen Universitätsleitungen aber überhaupt nicht über das Gutachten informiert, das seit Dezember 2005 vorlag, sondern das Gutachten erst am 10. April 2006 auf der Internetseite des Ministeriums online gestellt. Eine schriftliche Anfrage von giessen-server.de an das Ministerium in der Sache erfolgte. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.
Die Studenten befürchten nun, „dass die Landesregierung in Hessen, trotz der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken – wie bereits angekündigt – Anfang Mai ihre konkreten Gesetzespläne offenbaren und im Laufe der nächsten Monate das Gesetz verabschieden will. Dann begeht sie einen Verfassungsbruch.“, erklärt die Studentenschaft der Universität Giessen.
Zur Vollversammlung hat daher die Giessener Studentenschaft für Mittwoch, den 10. Mai um 12.00 Uhr ins Audimaximum eingeladen.

Informationen über das o.a. Gutachten unter:
http://www.hmwk.hessen.de/hochschule/politik/studiengebuehren.html
Giessen, 30. April 2006 / alle Bilder: Frank Sygusch
Mai 2012
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